6333/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Stadler,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend allfälligem Finanzstrafverfahren gegen den NR-Abg. Gerhard Huber
In der Tageszeitung „Kurier“, vom 23.7.2010, wird der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, mit den Worten zitiert, dass die Ermittlungen in der Causa Gerhard Huber „demnächst abgeschlossen“ sein werden.
Dies betrifft offenkundig schwerwiegende Vorwürfe und Anzeigen, mit denen die Justiz, bzw. die ermittelnden Behörden seit nunmehr über einem Jahr beschäftigt sind.
Laut dem zitierten „Kurier“-Artikel wurde von der Staatsanwaltschaft Wien, jener Teil der Untersuchungen an die Korruptionsstaatsanwaltschaft zur weiteren Abklärung übertragen, wo es um den Verdacht der Abgabenhinterziehung und des schweren gewerbsmäßigen Betruges – die Rede ist etwa vom Schmuggel gefälschter Markenwaren - geht. Diesbezüglich ist anzuführen, dass die Erhebungen durch Nachschau der Finanzbehörden das Gegenteil ergaben, zumal sich herausstellte, dass die Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende
Anfrage:
1. Gibt es ein laufendes Finanzstrafverfahren gegen den NR-Abg. Gerhard Huber?
Wenn ja, in welcher Sache?
2. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob die Finanzbehörden ein Finanzstrafverfahren gegen den NR-Abg. Gerhard Huber anstreben?
Wenn ja, in welcher Sache?
3. Ist Ihr Ressort in allfällige finanzstrafrechtliche Untersuchungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebunden?
Wenn ja, in welche?
Wien, am 25.08.2010