6412/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs zur ASFINAG und zum Vollzug des Bundesstraßengesetzes aus Bericht Bund 2008/9

 

 

Der Rechnungshof widmete sich in einer in Bericht Bund 2008/9 dokumentierten Prüfung der ASFINAG, insbesondere ihrer bedenklichen finanziellen Situation und in diesem Zusammenhang auch diversen Mängeln bei der Wahrnehmung der Eigentümerfunktion durch das BMVIT, die wörtlich u.a. als „wenig effizient“ charakterisiert wurde.

Daneben widmet sich der Bericht auch dem Bundesstraßengesetz, unter anderem der Frage der fehlenden konkreten und nachvollziehbaren Bewertungskriterien für die Aufnahme von Straßenbauprojekten in die Anhänge des Gesetzes. Schließlich sind auch die selbst im Vergleich zu den Angaben in Bundes-Regierungsübereinkommen regelmäßig weit überhöhten geplanten jährlichen Investitionssummen für ASFINAG-Projekte Thema.

 

Zusammenfassend hob der RH wörtlich die nachfolgenden Empfehlungen hervor.

 

An BMVIT und BMF gerichtet:

(1) Bei der künftigen Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die ASFINAG sollten die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben mitüberlegt werden. Insbesondere sollten mögliche Auswirkungen auf das im ESVG 95 genannte Kriterium der „Entscheidungsfreiheit in der Ausübung ihrer Hauptfunktionen“ beachtet werden. (TZ 8)

(2) Die ASFINAG wäre in Anlehnung an Schieneninfrastrukturvorhaben zur Erfüllung ihrer übertragenen Aufgaben mit der Erstellung eines mehrjährigen Rahmenplans zu beauftragen. (TZ 5)

(3) Um die Stabilität des Bundeshaushalts im Haftungsfalle nicht zu gefährden, sollte das Instrument der außerbudgetären Schulden und Bundeshaftungen im Zuge der Finanzierung von Straßenbauprojekten nur im unbedingt notwendigen Ausmaß eingesetzt werden. (TZ 6)

(4) Der ASFINAG wären über den einjährigen, das Haftungsvolumen betreffenden Abstimmungsprozess hinaus weiterführende, strategische Zielsetzungen und Planungsinstrumente vorzugeben. (TZ 6)

 

An BMVIT gerichtet:

(5) Das BMVIT sollte zwecks Aufnahme von Straßenzügen in das Verzeichnis des Bundesstraßengesetzes auf die Entwicklung von Richtlinien für ein Bewertungssystem zur Abgrenzung, Quantifizierung und Gewichtung betriebswirtschaftlicher, verkehrs- und regionalpolitischer sowie volkswirtschaftlicher Komponenten hinwirken. (TZ 32)

(6) Bei Unterschreitung eines bestimmten Kosten–Nutzen–Verhältnisses sollte darauf hingewirkt werden, dass jene Kostenkomponenten und Projektanteile, die vorwiegend der Erreichung volkswirtschaftlicher und regionalpolitischer Ziele dienen, durch Kostenbeiträge interessierter Dritter abgegolten werden. (TZ 32)

 

An die ASFINAG gerichtet:

(7) Die Strategie und die Ziele der ASFINAG wären insbesondere unter Berücksichtigung der Umsetzung der bis 2020 geplanten Bauprogramme zu adaptieren und in Anlehnung an die eigenen umsetzbaren Erwartungswerte neu festzulegen. (TZ 3)

(8) Die Notwendigkeiten eines Aktiv-Passiv-Managements wären hinsichtlich der strategischen Ausrichtung der variablen und fixen Zinsbindungskonditionen laufend zu beachten; bei negativen Entwicklungen wären unverzüglich Maßnahmen zu setzen. (TZ 22)

(9) Die Aktualität und die Zuverlässigkeit der operativen Liquiditätsplanung sollten verbessert werden, um potenzielle Zinsverluste aufgrund der Haltung von nicht benötigter Liquidität zu vermeiden. (TZ 29)

(10) Die Performance von allfälligen eigenen Veranlagungen wäre laufend zu beobachten, um auf ungünstige Entwicklungen schnellstmöglich reagieren zu können. (TZ 30)

(11) Das Eröffnen oder Schließen von Fremdwährungspositionen sollte nur nach Vorliegen einer positiven Break-even-Rechnung erfolgen. Dabei sollten mittelfristige, zahlungswirksame Risiken aus Zins- und Wechselkursveränderungen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls sollte auch in kleinen Schritten unter den Bedingungen einer übergeordneten Planung vorgegangen werden. (TZ 25)

(12) Für den Fall starker Zins- und Währungstrends auf Basis von Stop-Loss- bzw. Limit-Vorgaben sollte bei Überschreiten der dadurch definierten Grenzen sofort reagiert werden, um bei möglichst geringem Gesamtrisiko eine Optimierung von Zins– und Tilgungszahlungen zu erreichen. (TZ 31)

(13) Im Hinblick auf den geringen Selbständigkeitsgrad sollte eine Reduzierung der Anzahl der Servicegesellschaften geprüft werden. (TZ 20)

(14) Bauliche Maßnahmen größeren und komplexeren Ausmaßes wären zu bündeln und das Projektmanagement der dafür eingerichteten Bau Management GmbH zu übertragen. (TZ 20)

(15) Es sollten verstärkt Outsourcing-Überlegungen hinsichtlich der Erhaltungsmaßnahmen angestellt werden. (TZ 20)

(16) Bei den Bauprogrammen wären alle ausgabenseitigen Einsparungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dabei wären entweder die Einzelprojektkosten zu senken, der Beginn von Neubauprojekten zeitlich hinauszuschieben bzw. deren Umsetzung zeitlich zu strecken oder Projekte mit geringer Kostendeckung bzw. mit geringem volkswirtschaftlichen Nutzen zu streichen. (TZ 35)

(17) Bei künftigen PPP-Projekten sollten die eigenen Kostenstrukturen mit jenen privater Anbieter verglichen und bei für sie günstigeren Konstellationen die Möglichkeit der eigenen Leistungserbringung erwogen werden. Dadurch könnten bei der Umsetzung künftiger (PPP)-Projekte insgesamt bestmögliche Kostenreduktionen erzielt werden. (TZ 36)

(18) Die ASFINAG sollte die zukünftige Entwicklung hinsichtlich des Verkehrsaufkommens, des Straßenzustandes, der geplanten Erhaltungsarbeiten, des Entgelts an den Konzessionär, der Mauteinnahmen für die ASFINAG usw. regelmäßig beobachten. (TZ 36)

 

Viele dieser Anregungen waren (und sind) wichtig und sind weiterhin dringend umsetzungsbedürftig, wenn die ASFINAG-Aktivitäten und Schuldenberge nicht den SteuerzahlerInnen auf den Kopf fallen sollen.


Obwohl seit der Prüfung – die übrigens auf Basis eines von SPÖ-Seite gestellten Antrags erfolgte - drei Jahre und seit der Berichtsvorlage über zwei Jahre vergangen sind, kann von einer vollständigen oder wenigstens weit gediehenen Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen keine Rede sein.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Was wurde seit Vorlage des RH-Berichts Bund 2008/9 des Rechnungshofs zum Thema ASFINAG zur Umsetzung der explizit an BMVIT und BMF gerichteten zusammenfassenden Empfehlung Nr.1 dieses Berichts des Rechnungshofs unternommen?

 

  1. Was wurde seit Vorlage des RH-Berichts Bund 2008/9 des Rechnungshofs zum Thema ASFINAG zur Umsetzung der explizit an BMVIT und BMF gerichteten zusammenfassenden Empfehlung Nr.2 dieses Berichts des Rechnungshofs unternommen?

 

  1. Was wurde seit Vorlage des RH-Berichts Bund 2008/9 des Rechnungshofs zum Thema ASFINAG zur Umsetzung der explizit an BMVIT und BMF gerichteten zusammenfassenden Empfehlung Nr.3 dieses Berichts des Rechnungshofs unternommen?

 

  1. Was wurde seit Vorlage des RH-Berichts Bund 2008/9 des Rechnungshofs zum Thema ASFINAG zur Umsetzung der explizit an BMVIT und BMF gerichteten zusammenfassenden Empfehlung Nr.4 dieses Berichts des Rechnungshofs unternommen?

 

  1. Wie haben Sie seit Vorlage des RH-Berichts Bund 2008/9 des Rechnungshofs zum Thema ASFINAG zur Umsetzung der letztlich ja für den Staatshaushalt nicht irrelevanten zusammenfassenden Empfehlungen Nr.7 bis Nr.18 dieses Berichts des Rechnungshofs beigetragen?