6418/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Führung der Strafverfahren in der Causa um die HYPO GROUP ALPE ADRIA

 

In der Öffentlichkeit ist zuletzt der Eindruck entstanden, dass in den derzeit stattfindenden Großprozessen im Bereich der Wirtschaftskriminalität nur sehr schleppend Fortschritte erzielt werden, beziehungsweise die Verfahren aufgrund verzichtbarer systemimmanenter Hindernisse nur sehr ineffizient geführt werden können.

Neben dem Umfang und der Komplexität werden oft auch Staatsanwalts- und Richterwechsel als Ursache für Verzögerungen in Strafverfahren angeführt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wieviele Strafverfahren sind im Zusammenhang der Causa um die HYPO GROUP ALPE ADRIA anhängig?
  2. Wie lange sind diese Verfahren bereits anhängig?
  3. Wieviele Staatsanwälte sind an der Aufarbeitung dieser Verfahren derzeit beschäftigt?
  4. Wieviele externe Fachexperten wurden für die diese Verfahren verpflichtet?
  5. Gab es Richterwechsel in diesen Verfahren?
  6. Wenn ja, wieviele?

  1. Was waren die Gründe für den Richterwechsel?
  2. Gab es Staatsanwaltswechsel in diesen Verfahren?
  3. Wenn ja, wieviele?
  4. Was waren die Gründe für den Wechsel der Staatsanwälte?
  5. Wieviele Vorhabensberichte wurden im Zusammenhang der Causa um die HYPO GROUP ALPE ADRIA an das Justizministerium weitergeleitet?