6450/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten KO Strache, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Grundversorgung von Personen mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren

 

Im Jahr 2009 haben sich in Österreich über 2000 Personen mit negativ abgeschlossenen Asylverfahren aufgehalten. Im Jahr 2008 waren dies noch ca. 1200 Personen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Fallen Personen mit negativ abgeschlossenen Asylverfahren unter die Zielgruppenbestimmung des Artikels 2 Grundversorgungsvereinbarung?
  2. Wenn nein, welche Versorgung oder Hilfe gibt es für diese Personengruppe?
  3. Ist Ihnen auf Grund der Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen der Grundversorgung bekannt, welche Positionen die Länder bei der Versorgung dieser Personengruppe einnehmen?
  4. Wenn ja, welche?
  5. Wie viele Personen mit negativ abgeschlossenen Asylverfahren waren im Jahr 2009 aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar?