6476/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2010
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Betreuungskräfte im Pflegebereich

 

Viele Fach- und ungelernte Kräfte im Bereich der sogenannten 24-Stunden Betreuung kommen aus dem Ausland nach Österreich.

 

Ein Grund dafür liegt in der nach wie vor ausstehenden Ausbildungsoffensive bei den Pflegberufen und im niedrigen Lohnniveau und einer mangelhaften sozialen Absicherung dieses Berufsbildes.

 

Um die Pflege legal unter verbesserten Bedingungen für das Personal abwickeln zu können, muss auch ausreichend Fachpersonal zur Verfügung stehen.

 

Derzeit verdienen zahlreiche Agenturen daran, Betreuungskräfte aus dem Ausland nach Österreich zu vermitteln. Diese Betreuungskräfte, die meist als „Selbständige“ in Österreich aktiv werden, haben in vielen Fällen kaum Kenntnisse der deutschen Sprache und leider in vielen Fällen auch keinerlei Ausbildung oder Erfahrung im Betreuungsbereich, von Kenntnissen im Bereich der Pflege ganz zu schweigen.

 

Dem Anfragesteller ist ein Fall bekannt, in dem ein Automechaniker ohne Erfahrung im Bereich der Pflege oder Betreuung an eine pflegebedürftige Person vermittelt wurde. Er nicht einmal in der Lage, der pflegebedürftigen Person ein warmes Essen zuzubereiten.

 

Der Automechaniker wurde über eine slowakische Agentur wiederum an eine österreichische Agentur weitervermittelt. Er musste in der Slowakei sowie in Österreich die jeweilige Agentur bezahlen. Und in Österreich bezahlte die pflegebedürftige Person einen hohen Betrag an die Agentur mit Sitz in Ostösterreich. Profitiert haben von dieser Aktivität vor allem die beteiligten Agenturen – auf Kosten eines jungen Menschen, dem offenbar ein falsches Bild von seinen Aufgaben gezeichnet wurde und vor allem auf Kosten der pflegebedürftigen Person, die keineswegs gut betreut war. Es handelt sich hierbei keinesfalls um einen Einzelfall.


 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Personen sind derzeit im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung in Österreich tätig?

2.    Wie viele Personen sind im Rahmen des sogenannten Unselbständigenmodells aktiv?

 

3.    Seit wann ist Ihnen bekannt, dass Agenturen in Österreich Personen vermitteln, die bisher noch keinerlei Erfahrungen im Bereich der Pflege und Betreuung nachweisen konnten?

 

4.    Wie viele „Selbständige“ wurden über Agenturen vermittelt?

 

5.    Wie viele solcher Agenturen sind in Österreich tätig?

 

6.    Wie hoch sind die „Vermittlungsgebühren“ die durchschnittlich an diese Agenturen bezahlt werden müssen?

 

7.    Wie werden Sie sicherstellen, dass ausschließlich geeignete Personen im Rahmen der 24-Stunden Betreuung aktiv werden?

 

8.    Wie werden Sie sicherstellen, dass Agenturen die Notlage von Menschen in Österreich nicht ausnutzen?

 

9.    Können Sie sich die Gründung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung in Österreich vorstellen, die für die pflegebedürftigen Personen Personal einstellt und auf genossenschaftlicher Basis die administrativen Aktivitäten ohne Gewinnabsicht übernimmt?