6484/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.09.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend verpflichtende Barrierefreiheit von Apotheken
Lt. Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich sind 1,6 Millionen Menschen in Österreich im engeren oder im weiteren Sinn behindert. Rund 1 Million Menschen haben Einschränkungen in der Beweglichkeit.
In der von Ihrem Ministerium erlassenen Apothekenbetriebsordnung 2005 wird in
§ 27 Abs. 4 die barrierefreie Zugänglichkeit von Apotheken vorgeschrieben. In den Übergangsbestimmungen wird dazu eine Frist von 5 Jahren eingeräumt.
Diese Frist ist im Frühjahr 2010 abgelaufen.
Es ist jedoch zu befürchten, dass diese Frist nicht eingehalten wurde.
Damit ist Österreich auch bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen säumig, in der in Artikel 9 „Barrierefreiheit“ der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, u.a. zu medizinischen Einrichtungen vorgesehen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie viele Apotheken in Österreich sind barrierefrei zugänglich und wie viele Apotheken sind nicht barrierefrei zugänglich?
2) Wie viele Apotheken wurden in den letzten 5 Jahren barrierefrei zugänglich gemacht?
3) Wie viele Apotheken haben um Ausnahme von der Verpflichtung nach § 27 Abs. 4 angesucht?
4) Wie viele Apotheken wurden von der Verpflichtung nach § 27 Abs. 4 ausgenommen?
5) Wie lauteten die Begründungen für derartige Ausnahmen?
6) Gibt es ein „Barrierefreiheitsregister“ für den Bereich Apotheken?
7) Wenn nein, werden Sie durch Verordnung die Führung eines derartigen Registers vorschreiben?
8) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit die Herstellung von Barrierefreiheit in den Apotheken umgesetzt wird?
9) Werden Sie den ApothekenbetreiberInnen spezielle Beratungen über die Herstellung von Barrierefreiheit (z.B. durch Rampen) anbieten?