6492/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Kosten anwaltlicher Rechtsgutachten

 

 

In einem offenen Brief schildern Beamte Ihres Ministeriums, dass es seit einiger Zeit regelmäßig zur Erstellung von Gutachten durch den Rechtsanwalt Dr. Richard R. im Auftrag Ihres Ressorts komme.

 

Diese Beauftragungen geschähen auf Wunsch Ihres Kabinettschefs, Dr. August Reschreiter. Aus Sicht der Beamten Ihres Hauses seien die Gutachten „inhaltlich nicht rechtfertigbar“ und wiesen „allesamt einen qualitativ inferioren Inhalt“ auf. „Keiner braucht diese Gutachten, deren Inhalt ohnedies weitgehend unbrauchbar sind“, schreiben die Briefverfasser.

 

Dennoch haben die insgesamt elf Beauftragungen bisher Gesamtkosten von knapp 400.000 Euro verursacht.

 

Darüber hinaus käme es mittlerweile auch zu zahlreichen Beauftragungen von Dr. Richard R. durch Unternehmen, die in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zum BMVIT stehen. So gebe es Beauftragungen durch die ÖBB, den Klima- und Energiefonds, das Patentamt, die Austrocontrol, die Telekomregulierungsbehörde RTR usw. Auch diesbezüglich sei mittlerweile wahrscheinlich eine Auftragssumme von rund einer halben Million Euro erreicht worden. 

 

Der offene Brief impliziert schließlich verbotene Absprachen zwischen Dr. August Reschreiter und Dr. Richard R.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Ist Ihnen der offene Brief betreffend der zahlreichen Gutachtenserstellungen durch Dr. Richard R. bekannt?
  2. Seit wann sind Ihnen die diesbezüglichen Vorwürfe bekannt?
  3. Haben Sie diesbezüglich bereits Untersuchungen angestellt?
  4. Falls ja: mit welchem Ergebnis?
  5. Falls nein: weshalb nicht?
  6. Welche weiteren Mitglieder der Bundesregierung wurden über diese Vorwürfe informiert?
  7. In wie vielen Fällen wurde bisher durch Ihr Ressort der Rechtsanwalt Dr. Richard R. beauftragt?
  8. Bitte schlüsseln Sie zu jedem einzelnen dieser Fälle auf:
    1. Wie lautete der Auftrag?
    2. Wann wurde dieser erteilt?
    3. Wer hat die Beauftragung beschlossen?
    4. Auf welche Art und Weise wurde der Rechtsanwalt Dr. Richard R. für den Auftrag ausgewählt?
    5. Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Vergabe des Auftrags?
    6. Wie hoch war die Honorarsumme des Auftrags?
    7. Welchen Umfang hatten die übermittelten Gutachten?
    8. Welche neuen Erkenntnisse wurden dadurch gewonnen?
    9. Aus welchen Gründen war die Auftragserteilung erforderlich bzw. weshalb konnten die erfolgten Leistungen nicht durch ressortinterne Beamte erbracht werden?
    10. Wurde der Auftrag zufriedenstellend erledigt?
  9. In wie vielen Fällen wurde bisher durch Unternehmen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zum BMVIT stehen, der Rechtsanwalt Dr. Richard R. beauftragt?
  10. Bitte schlüsseln Sie zu jedem einzelnen dieser Fälle auf:
    1. Wie lautete der Auftrag?
    2. Wann wurde dieser erteilt?
    3. Wer hat die Beauftragung beschlossen?
    4. Auf welche Art und Weise wurde der Rechtsanwalt Dr. Richard R. für den Auftrag ausgewählt?
    5. Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Vergabe des Auftrags?
    6. Wie hoch war die Honorarsumme des Auftrags?
    7. Welchen Umfang hatten die übermittelten Gutachten?
    8. Welche neuen Erkenntnisse wurden dadurch gewonnen?
    9. Aus welchen Gründen war die Auftragserteilung erforderlich bzw. weshalb konnten die erfolgten Leistungen nicht durch interne Mitarbeiter erbracht werden?
    10. Wurde der Auftrag zufriedenstellend erledigt?
  11. Ist es zutreffend, dass die Beauftragungen von Dr. Richard R. auf Wunsch Ihres Kabinettschefs Dr. August Reschreiter erfolgten?
  12. Falls ja: worauf gründet sich dieser Wunsch?
  13. Sind Ihnen persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen zwischen Dr. Richard R. und Dr. August Reschreiter bekannt?
  14. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um externe Beratungskosten Ihres Ressorts zukünftig zu senken?
  15. Diente die Beauftragung der Gutachten dem Test, ob das „System Grasser“ auch in Ihrem Ressort funktioniert?