6495/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.09.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst
betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2011 – Gender Budgeting
Budgetpolitik drückt gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Prioritäten aus und hat daher einen sehr großen Einfluss auf die Verteilung von Ressourcen zwischen den Geschlechtern, vor allem in Zeiten der Budgetkonsolidierung. Eine Analyse der Geschlechtergerechtigkeit des Budgets in Form von Gender Budgeting ist daher bei Einsparungsmaßnahmen besonders wichtig.
Mit 1. Jänner 2009 wurde die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert. Gem. Art. 13 Abs. 3 B-VG haben Bund, Länder und Gemeinden ab 2009 bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben („Gender Budgeting“).
Gender Budgeting stellt eine Analyse öffentlicher Haushalte im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Männer und Frauen dar und erweitert die Budgets und den Budgetprozess um die Geschlechterperspektive. Dadurch soll die Prioritätensetzung bei den Ausgaben und Einnahmen des Staates sichtbar gemacht werden. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich ein entsprechender Änderungsbedarf der Budgetpolitik im Sinne einer Gender Ausrichtung. In diesem Zusammenhang ist es von Interesse, in welchem Umfang und mit welchen Instrumenten, Verfahren und Ressourcen Gender Budgeting von der Regierung bei der Gestaltung des Bundesvoranschlag 2011 umgesetzt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: