6537/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag.Widmann, Schenk

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend islamischer Religionsunterricht

 

 

Anfang 2009 wurden die dramatischen Zustände im islamischen Religionsunterricht bekannt.

Die Bundesministerin reagierte darauf mit einem 5-Punkte-Programm, dessen Umsetzung bis heute auf sich warten lässt.

 

Mittlerweile stand der Präsident der IGGiÖ Schakfeh erneut im Fokus medialer Berichterstattung. Er soll islamische Religionslehrer aufgefordert haben, an Schulen um Mitglieder zu werben bzw. mit vorgefertigten Registrierungsformularen Unterschriften von Schülern zu keilen. Unkooperativen Lehrern soll er mit der Kündigung gedroht haben. Seitens des Bundesministeriums für Unterricht Kunst und Kultur wurde diese Zwangsrekrutierung von Mitgliedern an Schulen für legal befunden, mit dem Argument, dass diese Angelegenheit nicht in den Kompetenzbereich des Unterrichtsministeriums falle, da es eine innere Angelegenheit der Islamischen Glaubensgemeinschaft sei.

 

Es stellt sich die Frage, warum seitens der verantwortlichen Politiker keinerlei Ambitionen gehegt werden, den Kompetenzbereich zu erweitern und entsprechende Reformen anzustreben. Oder sieht die Bundesregierung hier keinerlei Handlungsbedarf? Schließlich war es ihre Vogelstraußpolitik des Wegsehens, welche zu den herrschenden Umständen innerhalb der IGGiÖ und im islamischen Religionsunterricht führte. Wird der Umstand, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem österreichischen Staat und der IGGiÖ von deren gutem Willen abhängt, tatsächlich hingenommen?

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Können Sie mit Sicherheit behaupten, dass alle aktuell als islamischer Religionslehrer(in) tätigen Personen über gute Deutschkenntnisse verfügen?

 

  1. Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, worauf stützt sich Ihre Behauptung, durch wen wurde die Qualität der Deutschkenntnisse überprüft?

 

  1. Können Sie mit Sicherheit behaupten, dass sich unter dem aktuellen Lehrpersonal keine Personen befinden, die zuvor als „Hassprediger“ bekannt wurden?

 

  1. Wenn nein, warum nicht? Haben Sie vor diesen Umstand zu bereinigen? Wenn ja, worauf stützt sich Ihre Behauptung?

 

  1. Wie beurteilen Sie das von der IGGiÖ befohlene Keilen von Unterschriften bzw. von Mitglieder durch islamische Religionslehrer?

 

  1. Befürworten Sie die Instrumentalisierung von Schulen für politisch oder religiös motivierte Zwecke? Wenn nein, was werden Sie dagegen tun?

 

  1. Wie beurteilen Sie die Lage, wenn die IGGiÖ nach der Registrierung nur einige wenige hundert Mitglieder vorweisen kann?

 

  1. Warum wurde bis dato die Einhaltung des Anerkennungsgesetzes durch die Vorlage eines Mitgliederverzeichnisses seitens der IGGiÖ nie überprüft?