6548/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.10.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Wohnsitzärzte – Problemfelder bei ihren Tätigkeiten im Dienste der Allgemeinheit
Ein Wohnsitzarzt ist ein Arzt der ärztliche Tätigkeiten ausübt, ohne dass er eine Ordination führt oder eine Anstellung hat. Die typischen Arbeitsbereiche für Wohnsitzärzte sind
Diese Ärzte müssen eine abgeschlossene Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt vorweisen. Darüber hinaus ist die Eintragung in die Ärzteliste die Voraussetzung dafür, dass sie in Österreich überhaupt ärztlich tätig werden dürfen. In diesem Fall gilt die Wohnadresse als „Berufsitz“ und diese wird in die Ärzteliste eingetragen. Durch die Eintragung erlangen die Wohnsitzärzte ein Wahlrecht bei ihrer Standesvertretung, sind wohlfahrtsfondspflichtig und kammerumlagenpflichtig.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Wohnsitzärzte gab es jeweils in den letzten 5 Jahren in den einzelnen Bundesländern?
2. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die Problematik der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung und der damit verbunden finanziellen Belastung für Wohnsitzärzte, wenn man bedenkt, dass Wohnsitzärzte zu einem großen Teil ohne finanzielle Abgeltung ärztlich tätig sind und in der Regel auch kein Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit beziehen?
3. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort den Stellenwert der Wohnsitzärzte in unserem derzeitigen bzw. zukünftigen Gesundheitssystem, wenn man bedenkt, dass es bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit notwendig ist, auf die Erfahrung der Wohnsitzärzte zurückgreifen zu können, welche notwendige freiwillige Aufgaben im Gesundheitssektor übernehmen?
4. Wie bewerten Sie bzw. Ihr Ressort die ehrenamtlichen Leistungen von Wohnsitzärzten, die bei den Rettungsgesellschaften und Feuerwehren sowie in anderen Hilfsorganisationen erbracht werden?
5. Der derzeitige Tätigkeitsbereich der Wohnsitzärzte ist derart eingeschränkt, so dass beispielsweise eine freiwillige, ehrenamtliche, unbezahlte Tätigkeit als Arzt in einem Feuerwehr-Landeslager nicht übernommen werden kann (so geschehen in NÖ, Bezirk Waidhofen/Thaya). Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort, mögliche Hilfestellungen bzw. Ausweitungen der Aufgabenbereiche für Wohnsitzärzte (insbesondere bei ehrenamtlichen Leistungen)?
6. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die Problematik der verhältnismäßig hohen Kammerabgaben für Wohnsitzärzte, die in vielen Fällen zur Aufgabe der Wohnsitzarzttätigkeit und somit auch zu einer a.o. Kammermitgliedschaft führen?
7. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die dadurch entstehende Vertretungsasymmetrie innerhalb der Ärztekammern?
8. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort, eine Begrenzung der Höhe der Kammerumlagen für Wohnsitzärzte, um eine Vertretungssymmetrie innerhalb der Ärztekammern zu erhalten?