6556/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.10.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend den Verkauf der BUWOG, EBS Linz, ESG Villach und der WAG
Im Zuge der angestrebten Budgetsanierung verkauften Republik und Länder neben anderen Unternehmungen auch die BUWOG, EBS Linz, ESG Villach und die WAG. Im Umfeld dieser Veräußerungen kam es zu dubiosen Vorkommnissen, wie der ans Licht gekommene BUWOG-Skandal rund um den Finanzminister a.D. Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und andere Personen vor Augen führt. Der Verdacht, wonach einzelne Bieter zum finanziellen Nachteil der Republik Österreich begünstigt wurden, scheint bestätigt. Fünf bundeseigene Wohnbaugesellschaften wurden an Investoren verkauft - insgesamt wurden 61.864 Wohnungen veräußert.
Das Gesamtvolumen der Transaktion betrug 2.452,68 Mio. Euro. Dieser Betrag setzt sich aus dem Erlös der Wohneinheiten in Höhe 860,78 Mio. Euro, der Übernahme der auf den Einheiten befindlichen Belastungen von 1.436,4 Mio. und verkauften Forderungen im Wert von 155,5 Mio. zusammen.
Der Rechnungshof kritisiert im Bericht 2007/3 sowohl mehrere nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten zur Steigerung des Erlöses, als auch die widersprüchliche und nicht stichhaltige Argumentation seitens des BMF in diesem Zusammenhang. Insbesondere der angewandte Paket-Verkauf minderte nachgewiesenermaßen die Gewinne der Republik. Die Möglichkeit von Teilverkäufen wurde nicht ernsthaft in Betracht gezogen. Diese ökonomische Fehlentscheidung wurde folgendermaßen zu rechtfertigen versucht: „Laut Mitteilung des BMF sei ein Einzelverkauf der Wohnbaugesellschaften wegen der unterschiedlichen Wertigkeit nicht erwogen worden. Ein Einzelverkauf einzelner Gesellschaften hätte das Grundziel der Gesamtverwertung gefährdet; auch wäre die Transaktion bei einer Verteilung des Verkaufsvolumens für ausländische Investoren uninteressant geworden, was sich negativ auf die gesamte Wettbewerbssituation ausgewirkt hätte.“ (RH-Bericht 2007/3, Seite 119)
Diese Rechtfertigung hält den Tatsachen nicht stand, denn anfangs bestand die Option eines Teilverkaufs und an ausländischen Interessenten bestand kein Mangel. Die Gründe für das angewandte Verfahren müssen andere gewesen sein.
Durch den Verkauf mancher Wohnungen war es möglich kurzfristigen Gewinn zu lukrieren. In mittlerer und langer Frist war die Entscheidung jedoch aufgrund des Entfalles der an den Bund ausgeschütteten Dividenden nicht sinnvoll und steht im Widerspruch zu nachhaltiger und nicht bloß punktueller Budgetsanierung. Die Mehrheit der BUWOG-Wohnungen – für die seitens des Bundes Einweisungsrechte bestanden – hat sich in guter Lage befunden und war zum Verkaufszeitpunkt in gutem Zustand. Unter Berücksichtigung der genauen Umstände hätten die nächsten zehn Jahre hinweg Erlöse von insgesamt 200 Mio. Euro erwirtschaftet werden können. Wie der RH im erwähnten Bericht kritisiert, wurden die Bieter nicht explizit darauf hingewiesen, obwohl dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Erhöhung der Angebote geführt hätte.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE