6557/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordnete

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

betreffend Schlachtbetrieb in Gmunden

 

Laut der Zeitung "Oberösterreichische Nachrichten" vom 14.09.2010 gibt es in Attnang-Puchheim einen Fleischermeister Hermann Gruber, der einen im Jahr 2008 geschlossenen Schlachtbetrieb wiedereröffnen möchte. Dieser befindet sich allerdings in einem Wohngebiet. Trotz der Schaffung von Arbeitsplätzen und einem, wie Herr Gruber meint, Qualitäts-Mini-Betrieb haben Anrainer nun hiergegen Einspruch formuliert. Unter anderem ist Dr. Fekter samt Familie eine der Anrainerinnen, die Lärmbelästigung als ein Argument anführen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie kann es sein, dass es bis 2008 möglich war in einem Wohngebiet einen Schlachtbetrieb zu führen?

 

  1. Wie können ein Bauunternehmer, ein Montagebetrieb und ein Spediteur in einem nicht als Betriebsgebiet ausgeschriebenen Areal ansässig sein und betrieben werden?

 

  1. Sollte Ihrer Meinung nach eine Umwidmung in "Betriebsbaugebiet"  und somit eine Unterstützung des Unternehmers erfolgen?

 

  1. Wie erfolgt eine Wertung der Lärmqualität bezüglich Lastkraftwagen (der benachbarten Bauunternehmer und Spediteure) und Tierschlachtung (der geplanten Schlachthalle)?

 

  1. Nach welchen gesetzlichen Kriterien wird der beabsichtigte Schlachtbetrieb verhandelt bzw. von der Behörde eingestuft?

 

  1. Wer hat nach dieser Bewertung Parteistellung in diesem Verfahren?

 

  1. Ist Frau BM Fekter als Partei in ggstl. Verfahren anzusehen, da ihr ordentlicher Wohnsitz wohl nicht in diesem betrieblich benutzten Wohngebiet in Attnang-Puchheim sein dürfte?

 

  1. Liegen bereits Lärm- und Geruchsgutachten vor?

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?