6566/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.10.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Wahlkampfveranstaltung Graz am 13092010

 

Am 13.09.2010, gegen 16.00 Uhr, fand eine von der FPÖ Steiermark ordnungsgemäß angemeldete Veranstaltung, im Zuge der steirischen Landtagswahl, statt.

Nach Vorredner LPO Abg.z.NR Dr. Gerhard Kurzmann sprach BPO Abg.z.NR Heinz Christian STRACHE auf einer dafür errichteten Bühne.

 

Die Bühne war vom Rathaus mit Richtung Brunnen aufgestellt. Kurz vor dem Brunnen waren Tretgitter aufgestellt, der Brunnen war nicht gesichert. Die Entfernung betrug max. 25 Meter bis zum Brunnen.

Bei diesem Brunnen hielten sich ca. 150 Demonstranten auf.

Zwischen Gitter und Brunnen/Demonstranten waren zwar Exekutivbeamte aufgestellt, welche jedoch durch ein direkt vor ihnen entfaltetes Transparent in ihrem Sichtfeld behindert wurden.

 

Bei der Rede von Vorredner Abg. Kurzmann war schon augenscheinlich, dass die Demonstranten nicht zu dieser Veranstaltung gehörten. Hiebei handelte es sich um eine augenscheinliche Gegenveranstaltung, die nicht angemeldet und somit eindeutig widerrechtlichen Charakter hatte.

 

Bei der Ansprache von Abg. Strache kam es zu einem Geschoßhagel, wobei einige Geschoße die Bühne und Gäste der Veranstaltung trafen. Manche Flaschen sind in die Lichtanlage oben an der Bühne eingeschlagen, wodurch ein Splitterregen entstand. Ein Teil der Geschosse konnte durch die Sicherheitskräfte von HC Strache abgewehrt werden. Es handelte sich bei den Wurfgeschossen um Bierflaschen, Bierdosen, Schnapsfläschchen, Batterien, Feuerzeuge, etc.

Von der rechten Seite (von der Bühne aus gesehen, ca. bei den Straßenbahnschienen) wurden nach mehreren Aussagen der Anwesenden - aufgrund der Flugbahn und Geschwindigkeit - Leibwächterflaschen anscheinend mit Steinschleudern verschossen.

 

Die Exekutivbeamten vor dem Brunnen waren nicht geschützt, wodurch eine Eigengefährdung ebenfalls gegeben war. Die voll ausgerüstete Einsatzeinheit hatte hinter der Bühne (zw. Bühne und Rathaus) Stellung bezogen und wurde trotz des Beschusses nicht zum Einsatz gebracht.


Der Einsatzleiter vor Ort wurde von uns gefragt, warum er keinen Einsatz befiehlt. Es kam keine Antwort.

Der Verbindungsbeamte vom LVT Herr T. brachte selbst seine Verwunderung über den Nichteinsatz der Einsatzeinheit, über die zugelassene Nähe der Gegendemonstranten sowie über das Verhalten des Einsatzleiters zum Ausdruck.

 

Nach der Rede wurde Strache vom Einsatzleiter mit den Worten „Ich kann für nichts garantieren“ aufgefordert sich in das Rathaus zurückzuziehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Warum wurden die Einsatzkräfte nicht sofort eingesetzt und der Bereich des Brunnens geräumt?
  2. Ist ein Angriff mit Wurfgeschossen nicht Grund genug für den Einsatz?
  3. Warum waren die Tretgitter nicht sinnvollerweise in größerer Entfernung zur Bühne, hinter dem Brunnen, aufgestellt?
  4. Warum wurde der Einsatzleiter hier nicht sofort tätig, obwohl er von mehreren Seiten dazu gebeten wurde?
  5. Warum kam es zu keiner Auflösung der Gegendemonstration?
  6. War eine zweite Veranstaltung angemeldet?
  7. Wenn ja, warum wurde sie in dieser Nähe zugelassen?
  8. Wie beurteilen Sie das Verhalten des Einsatzleiters, wodurch eine Gefährdung aller Veranstaltungsteilnehmer, als auch der Exekutivbeamten selbst, gegeben war?
  9. Warum wurden die beim Tretgitter eingesetzten Beamten gefährdet?
  10. Welche Schritte werden Sie, nachdem es bereits der zweite Vorfall in Graz war, setzen?
  11. Wird es zu einer disziplinären Würdigung des Einsatzleiters kommen?
  12. Hat der vor Ort anwesende Einsatzleiter auf Befehl gehandelt?
  13. Wenn ja, auf wessen Befehl?
  14. Wurde der Abbruch der gesetzeskonform angemeldeten Wahlveranstaltung durch den Einsatzleiter („Ziehen Sie sich ins Rathaus zurück-Ich kann für nichts garantieren“) befohlen oder war dies die Eigeninitiative des Einsatzleiters?