6573/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend individuelle Preisabsprachen und Sondertarife bei der Post AG

 

 

 

Mit dem 1. Jänner 2011 kommt es zur vollständigen Liberalisierung des Postmarktes. Um für den österreichischen Postmarkt die geeigneten Rahmenbedingungen festzulegen, wurde (mit den Stimmen der Regierungsfraktionen) das mit 1. Jänner 2011 in Kraft tretende Postmarktgesetz beschlossen. Mit dem Postmarktgesetz soll die flächendeckende Grundversorgung (Universaldienst) mit Postdienstleistungen in ausreichender Qualität und zu leistbaren Preisen für die Nutzer von Postdiensten sichergestellt werden. Im § 21 wird die Entgeltregulierung geregelt, wobei auch individuelle Preisabsprachen und Sondertarife vorgesehen sind.

 

Laut dem derzeit (noch) geltenden Postgesetz sind die Entgelte für den reservierten Postdienst in den Geschäftsbedingungen zu regeln; die Entgelte bedürfen der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde. Die Entgelte für den reservierten Postdienst und den Universaldienst sind auf alle Nutzer in gleicher Weise anzuwenden.

 

 

Zu den Entgelten und insbesondere zum Recht des Universaldienstbetreibers, auch individuelle Preisabsprachen zu treffen oder Sondertarife vorzusehen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Inwieweit und für wen gibt es derzeit für die Beförderung von Poststücken durch die Post AG eine individuelle Preisgestaltung oder Sondertarife?

 

2.    Wie viele Personen, Unternehmen, Vereine o.ä. kommen derzeit in den Genuss individueller Preise oder von Sondertarifen?


3.    In welche Form zeigt die Regulierungsbehörde die Kriterien einschließlich Höhe der gewährten Preisnachlässe für solche Preisabsprachen und Sondertarife derzeit an?

 

4.    In welche Form veröffentlicht die Regulierungsbehörde die Kriterien einschließlich Höhe der gewährten Preisnachlässe für solche Preisabsprachen und Sondertarife derzeit?

 

5.    In welche Form wird die Regulierungsbehörde die Kriterien einschließlich Höhe der gewährten Preisnachlässe für solche Preisabsprachen und Sondertarife künftig anzeigen?

 

6.    In welche Form wird die Regulierungsbehörde die Kriterien einschließlich Höhe der gewährten Preisnachlässe für solche Preisabsprachen und Sondertarife künftig veröffentlichen?

 

7.    In welchem Umfang und für wen gibt es derzeit die Möglichkeit, Poststücke kostenlos über die Post AG zu versenden?

 

8.    In welchem Umfang wurden jeweils von wann bis wann Aussendungen, insbesondere Fraktionsaussendungen von FSG und FCG, von der Post AG kostenlos befördert, wie hoch waren die dabei für die Post angefallenen Kosten und wie setzen sich diese Kosten zusammen?

 

9.    Aus welchen Gründen wurden diese Aussendungen kostenlos befördert?

 

10. Inwieweit ist durch diese kostenlose Beförderung von Poststücken ein finanzieller Schaden für das Bundesbudget (fehlende Einnahmen, niedrigerer Gewinn/höherer Verlust) entstanden?