6585/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Zivilverfahrens-Novelle 2009 - Anwendung”

Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 (BGBl. Ι 2009/30) hat ergänzende nationale Bestimmungen
zur Europäischen Mahnverordnung und Europäischen Bagatellverordnung in der ZPO
verankert (In Kraft getreten mit 01.01.2009).

Die EuMVO ist seit 12.12.2008 unmittelbar anwendbar und schafft erstmals ein
eigenständiges europäisches Verfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels, der ohne
Exequaturverfahren in jedem Mitgliedsstaat vollstreckbar ist.

Die EuBagVO ist seit 01.01.2009 ebenfalls unmittelbar anwendbar und sieht für die
gerichtliche Durchsetzung von grenzüberschreitenden, geringfügigen Forderungen ein
vereinfachtes Erkenntnisverfahren vor (Streitwert bis 2.000 Euro). Dabei bildet ein in einem
Europäischen Bagatellverfahren ergangenes Urteil einen in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar
exekutierbaren Europäischen Vollstreckungstitel.

Insgesamt ergibt sich durch die Zivilverfahrens-Novelle 2009 ein verbesserter und
vereinfachter Zugang zum Recht. Dies war auch das wesentliche Anliegen dieser Reform.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 


Anfrage:

1.  Wie oft wurde 2009 vom Europäischen Mahnverfahren in Österreich Gebrauch gemacht? Wie viele Mahnklagen wurden beim Bezirksgericht für Handelsachen in Wien 2009 eingebracht?

2.              In wie vielen Fällen wurde 2009 in Österreich ein in einem Europäischen
Bagatellverfahren ergangenes Urteil eines Mitgliedsstaates vollstreckt?

3.              Aus welchen EU-Mitgliedsländern stammten diese Urteile?

4.      Wie oft wurde 2009 für gehörlose, hochgradig schwerhörige und sprachbehinderte ein
Gebärdensprachdolmester in besonderen Fällen (§ 73a ZPO) kostenlos zur Verfügung
gestellt (Aufschlüsselung auf LG)?