6585/J XXIV. GP
Eingelangt am
12.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Zivilverfahrens-Novelle 2009 - Anwendung”
Die
Zivilverfahrens-Novelle 2009 (BGBl. Ι 2009/30) hat ergänzende
nationale Bestimmungen
zur Europäischen Mahnverordnung und Europäischen Bagatellverordnung
in der ZPO
verankert (In Kraft getreten mit 01.01.2009).
Die
EuMVO ist seit 12.12.2008 unmittelbar anwendbar und schafft erstmals ein
eigenständiges
europäisches Verfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels, der ohne
Exequaturverfahren
in jedem Mitgliedsstaat vollstreckbar ist.
Die EuBagVO
ist seit 01.01.2009 ebenfalls unmittelbar anwendbar und sieht für die
gerichtliche Durchsetzung von grenzüberschreitenden, geringfügigen
Forderungen ein
vereinfachtes Erkenntnisverfahren vor (Streitwert bis 2.000 Euro). Dabei bildet
ein in einem
Europäischen Bagatellverfahren ergangenes Urteil einen in allen
Mitgliedsstaaten unmittelbar
exekutierbaren Europäischen Vollstreckungstitel.
Insgesamt
ergibt sich durch die Zivilverfahrens-Novelle 2009 ein verbesserter und
vereinfachter
Zugang zum Recht. Dies war auch das wesentliche Anliegen dieser Reform.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie oft wurde 2009 vom Europäischen Mahnverfahren in Österreich Gebrauch gemacht? Wie viele Mahnklagen wurden beim Bezirksgericht für Handelsachen in Wien 2009 eingebracht?
2.
In wie vielen Fällen wurde 2009 in Österreich ein in einem
Europäischen
Bagatellverfahren
ergangenes Urteil eines Mitgliedsstaates vollstreckt?
3. Aus welchen EU-Mitgliedsländern stammten diese Urteile?
4.
Wie oft wurde 2009 für gehörlose, hochgradig
schwerhörige und sprachbehinderte ein
Gebärdensprachdolmester in besonderen Fällen (§ 73a ZPO)
kostenlos zur Verfügung
gestellt
(Aufschlüsselung auf LG)?