6588/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.10.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und anderer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Gentechnik in GVO-freien Lebensmitteln
Fast dreiviertel der weltweit angebauten Soja-Bohnen sind inzwischen gentechnisch verändert. Das Problem: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) breiten sich klammheimlich aus. Sojapflanzen bestäuben sich selbst, Pollen von Genfeldern haben kaum eine Chance. Gefährdet sind die Bohnen bei der Ernte und danach.
Komplett gentechnikfreies Essen kann der Konsument heute kaum noch erwarten. In vielen Lebensmitteln finden sich Spuren gentechnisch veränderter Organismen von unter 0,1%.
Futter aus GVO-Saat ist beispielsweise in der BRD nur in den Monaten vor der Schlachtung oder Umstellung auf ein gentechnikfreies Produkt verboten. So dürfen Schweine bis zu vier Monate vor der Schlachtung Genfutter erhalten. Bei Kühen reichen drei Monate ohne Genfutter, bis die Milch als gentechnikfrei vermarktet werden darf, bei Legehennen sind es für Eier sechs Wochen. Auch zugelassen unter dem "Ohne Gentechnik-Siegel": Enzyme, Aromen und Vitamine, die mithilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden.
Biolebensmittel: Im Öko-Landbau ist der Einsatz von Gentechnik verboten. Absolut frei von GVO-Spuren sind Bioprodukte dennoch nicht, wie Untersuchungen zeigen. Wie konventionelle Produkte dürfen sie in der gesamten EU bis zu 0,9% GVO-Verunreinigung aufweisen, wenn diese "zufälliger" Natur ist.
Stiftung Warentest (Quelle: Ausgabe 9/2010) hat einige Produkte untersucht, darunter auch in Deutschland erhältliche Bio-Produkte:
Provamel Soya Schnitzel Wiener Art (Bio) - gentechnisch veränderter Anteil: sehr gering (Roundup Ready Soja)
Taifun Bärlauch Bratfilets (Bio) - gentechnisch veränderter Anteil: sehr gering (Roundup Ready Soja)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachfolgende
Anfrage: