6588/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.10.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und anderer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Gentechnik in GVO-freien Lebensmitteln

 

Fast dreiviertel der weltweit angebauten Soja-Bohnen sind inzwischen gentechnisch verändert. Das Problem: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) breiten sich klammheimlich aus. Sojapflanzen bestäuben sich selbst, Pollen von Genfeldern haben kaum eine Chance. Gefährdet sind die Bohnen bei der Ernte und danach.

 

Komplett gentechnikfreies Essen kann der Konsument heute kaum noch erwarten. In vielen Lebensmitteln finden sich Spuren gentechnisch veränderter Organismen von unter 0,1%.

 

Futter aus GVO-Saat ist beispielsweise in der BRD nur in den Monaten vor  der Schlachtung  oder Umstellung auf ein gentechnikfreies Produkt verboten. So dürfen Schweine bis zu  vier Monate vor der Schlachtung Genfutter erhalten. Bei Kühen reichen drei Monate ohne Genfutter, bis die Milch als gentechnikfrei vermarktet werden darf, bei Legehennen sind es für Eier sechs Wochen. Auch zugelassen unter dem "Ohne Gentechnik-Siegel": Enzyme, Aromen und Vitamine, die mithilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden.

 

Biolebensmittel: Im Öko-Landbau ist der Einsatz von Gentechnik verboten. Absolut frei von GVO-Spuren sind Bioprodukte dennoch nicht, wie Untersuchungen zeigen. Wie konventionelle Produkte dürfen sie in der gesamten EU bis zu 0,9% GVO-Verunreinigung aufweisen,  wenn diese "zufälliger" Natur ist.

 

Stiftung Warentest (Quelle: Ausgabe 9/2010) hat einige Produkte untersucht, darunter auch in Deutschland erhältliche Bio-Produkte:

Provamel Soya Schnitzel Wiener Art (Bio) - gentechnisch veränderter Anteil: sehr gering (Roundup Ready Soja)

 

Taifun Bärlauch Bratfilets (Bio) - gentechnisch veränderter Anteil: sehr gering (Roundup Ready Soja)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachfolgende


Anfrage:

 

  1. Welche Fristen müssen bezüglich Fütterung von Tieren mit GVO-Saat in Österreich eingehalten werden, damit Produkte von diesen Tieren (Fleisch, Milch, Eier, etc.)  als gentechnikfrei in Österreich beworben und verkauft werden können? Aufgelistet nach Tierart bzw. Produkt / Zeitdauer
  2. Können Produkte in Österreich auch als "gentechnikfrei" beworben werden, wenn diese Enzyme, Aromen oder Vitamine enthalten, die mithilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden?
  3. Bis wann vor einer Schlachtung kann in Österreich ein Tier mit gentechnisch manipulierten Futtermitteln gefüttert werden?
  4. Wie wird in Österreich sichergestellt, dass importierte Produkte, die als gentechnikfrei beworben werden, tatsächlich diesem Qualitätsmerkmal entsprechen?
  5. Welche gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Fragen 1 bis 3 gibt es in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union, deren Produkte in Österreich als gentechnikfrei beworben werden?
  6. Stehen Sie im Rahmen der Problemstellung des Konsumentenschutzes rund um den Verkauf von gentechnisch manipulierten Nahrungsmitteln, dem Verkauf von Produkten von Tieren, die mit GVO-Saatgut gefüttert wurden und der teilweise irreführenden Bewerbung von angeblich gentechnikfreien Produkten in Kontakt mit den Konsumentenschutzministern anderer EU-Staaten?
  7. Wenn ja, welche Strategien verfolgen Sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Konsumentenschutzministern der EU im Sinne des Schutzes vor gentechnisch manipulierten Nahrungsmitteln?