6590/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.10.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Auswirkungen der Einnahme nicht für Kinder zugelassener Medikamente durch Kinder

 

 

 

Die Tageszeitung „Die Presse“ hat am 1. Juli 2010 berichtet, dass das Unternehmen Pfizer offensichtlich nicht zugelassene Arzneimittel, im speziellen Fall das antibiotische Meningitis-Medikament „Trovan“, ohne Zustimmung der Eltern an rund 200 nigerianischen Kindern ausprobiert habe, wobei elf nigerianische Kinder 1996 während des Tests starben.

 

Im Jahr 1996 brach in Nigeria eine Dreifach-Epidemie aus: Meningitis, Cholera und Masern sorgten für 12.000 Todesopfer in sechs Monaten. Elf Kinder starben, während ihnen „Trovan“ verabreicht wurde; andere wurden blind, taub, erlitten Lähmungen oder Schäden am Gehirn.

 

Pfizer wird nunmehr vorgeworfen, unter dem Deckmantel einer Hilfsaktion das noch nicht zugelassene Medikament getestet zu haben. Der Oberste Gerichtshof in den USA wies vor wenigen Tagen einen Einspruch von Pfizer gegen ein Gerichtsverfahren ab; der Fall der illegalen Tests wird also vor Gericht verhandelt.

 

„Trovan“ ist höchst umstritten. Das Medikament ist seit Februar 1998 auf dem Weltmarkt, einst ein Verkaufsschlager mittlerweile darf es in den USA nur in Notfällen und nur bei Erwachsenen angewendet werden, nachdem die Gesundheitsbehörde FDA festgestellt hat, dass Trovan schwere Leberschäden verursachen kann. Durch die missbräuchliche Verwendung des Medikaments sind auch in den USA schon mehrere Menschen gestorben. In Europa ist das Arzneimittel bereits seit 1999 verboten.

 

Viele Arzneien sind für Kinder nicht zugelassen. Weil es aber nicht immer sinnvolle Alternativen haben, setzen (Kinder)Ärzte sie aber trotzdem ein und müssen sich dabei zwangsläufig mehr auf ihre Erfahrung als auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen.

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit

 

Anfrage

 

 

1.    Wie oft kommt es durchschnittlich pro Jahr in Österreich vor, dass Kinder aufgrund von Nebenwirkungen, die sie durch die Einnahme von an sich nicht für Kinder zugelassene Medikamente zeigen, behandelt werden?

 

2.    Muss die Verschreibung von an sich nicht für Kinder zugelassene Medikamente für Kinder angezeigt werden und wenn ja, wo?

 

3.    Wenn nein, aus welchen Gründen verzichtet man auf eine solche Anzeigepflicht?

 

4.    Ist es in Österreich denkbar, dass Kindern ohne Information der Eltern Medikamente verabreicht werden und wenn nein, mit welchen Maßnahmen wird dies sichergestellt?

 

5.    Gibt es Untersuchungen, inwieweit in Österreich Medikamente, die an sich für Kinder nicht zugelassen sind, Kindern dennoch verschrieben werden?

 

6.    Wenn ja, wer hat diese Untersuchungen durchgeführt und welches Ergebnis haben sie gebracht?

 

7.    Wenn nein, ist an die Durchführung derartiger Untersuchungen gedacht?

 

8.    Gibt es Untersuchungen, inwieweit Kinder aufgrund der Verschreibung und Einnahme von nicht an sich nicht für Kinder zugelassenen Medikamenten an Nebenwirkungen erkranken?

 

9.    Wenn ja, wer hat diese Untersuchungen durchgeführt und welches Ergebnis haben sie gebracht?

 

10. Wenn nein, ist an die Durchführung derartiger Untersuchungen gedacht?