6598/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.10.2010
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ANFRAGE

der Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Neubau des Justizzentrums Korneuburg

 

Am 21. September 2009 wurde der Spatenstich für das neue Justizzentrum Korneuburg durchgeführt. Als geplanter Fertigstellungstermin des 75 Mio. Euro teuren Zentrums bestehend aus Gericht, Staatsanwaltschaft und Justizanstalt wurde 2011 genannt.

Den Architektenwettbewerb für das Projekt hat die „ARGE Dieter MATHOI Architekten – Architekturwerkstatt din a4“ gewonnen.

Das Justizzentrum soll nach Fertigstellung durch das Bundesministerium für Justiz von der Bundesimmobiliengesellschaft angemietet werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

  1. Welche Kosten wurden für die Planung des Zentrums veranschlagt?
  2. Wie hoch waren die tatsächlichen Planungskosten?
  3. Welcher Betrag wurde für die Baukosten veranschlagt?
  4. Können die veranschlagten Baukosten eingehalten werden?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Kann der Fertigstellungstermin für das Justizzentrum mit 2011 eingehalten werden?
  7. Wenn nein, warum nicht?
  8. Wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
  9. Für welche Arten des Vollzuges soll die neue Justizanstalt verantwortlich sein?
  10. Für wie viele Haftplätze wird das Justizzentrum Korneuburg ausgelegt?
  11. Welche Anforderungen wurden im Architektenwettbewerb hinsichtlich Bauart und Baumaterialien an die Architekten gestellt?
  12. Welche Einzelaspekte waren ausschlaggebend, dass die „ARGE Dieter MATHOI Architekten – Architekturwerkstatt din a4“ den Architektenwettbewerb gewonnen hat?
  13. Wurde hinsichtlich der Baumaterialien auf mögliche Einsparungsmöglichkeiten Rücksicht genommen?
  14. Handelt es sich bei den in den Medien genannten 75 Mio. Euro um die veranschlagten Gesamtkosten für das Projekt?
  15. Wenn nein, wie hoch waren die veranschlagten Gesamtkosten?
  16. Können die veranschlagten Gesamtkosten eingehalten werden?
  17. Wenn nein, warum nicht?
  18. Wenn nein, von welchen Kosten wird aus gegenwärtiger Sicht ausgegangen?
  19. Auf welche Höhe belaufen sich die anschließenden Mietkosten an die Bundesimmobiliengesellschaft?