6599/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.10.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Auszahlung von Familienbeihilfe im Jahr 2009
Jährlich werden aus Mitteln des Familienlastenausgleichfonds (FLAF) mehrere Millionen Euro an Familienbeihilfe ausgezahlt.
Ausländische Staatsbürger, die den inländischen Staatsbürgern nicht gleichgestellt sind, haben dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Inland bei einem Dienstgeber länger als drei Monate beschäftigt sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage: