6602/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern

(Pyrotechnikmaterialien) für 2009“

Mit der AB 2913/XXIV.GP vom 08.09.2009 wurden die Fragen zur Zollkontrolle von

Feuerwerkskörpern für das Jahr 2008 beantwortet. Ausführlich wurden in diesem

Zusammenhang die zollrechtlichen Aufgaben dargestellt.

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen

Zahlen für das Jahr 2009 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

Anfrage:

1.             Wie viele Importeure aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittstaaten führten 2009 Importe nach Österreich durch (Aufschlüsselung auf Staaten)?

2.             Wie viele Tonnen pyrotechnischer Artikel (z. B. Feuerwerkskörper) wurden nach den vorliegenden Meldungen im Jahr 2009 nach Österreich insgesamt importiert?

3.             Wie viele davon kamen aus EU-Staaten (Aufschlüsselung auf Länder)?

4.             Wie viele davon kamen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung auf Länder)?

5.      Wie viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden im Jahr 2009 durch Behörden des BMF kontrolliert (Aufschlüsselung auf Tonnen)?


6.                  Wie viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch die zuständigen Behörden des BMF 2009 bei der Einfuhr von pyrotechnischen Artikeln aus Drittstaaten (ersuche um Aufschlüsselung auf Produkte und Herkunftsländer)?

7.                  Wie viele Importeure waren davon betroffen?

8.                  Aus welchen Ländern stammten diese pyrotechnischen Produkte?

9.                  Welche Mengen wurden dabei 2009 kontrolliert?

10.           Welche Mengen mussten 2009 beschlagnahmt bzw. vernichtet werden

(Aufschlüsselung auf jeweilige Menge und Herkunft)?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden diese vorgenommen?

11.   Wurden durch die zuständigen Behörden Ihres BM den Importeuren nach derartigen Kontrollen 2009 nachträglich Auflagen vorgeschrieben?

Wenn ja, welche?

12.           In welcher Form wurden im diesem Jahr die Kontrollen durchgeführt (z.B. Kontrolle der Importpapiere, Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung, Probenziehungen)?

13.           Wurden bei der Einfuhrkontrolle von pyrotechnischen Artikeln bzw. Feuerwerkskörpern durch die zuständigen Behörden des BMF Proben gezogen, um die Einhaltung zollrechtlicher Bestimmungen oder die Zusammensetzung der Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen?

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, wie viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?

Wenn ja, welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch?

14.   Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten derzeit für die Einfuhr von Pyrotechnikmaterialien (z.B. Feuerwerkskörper aus Drittstaaten)?

Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Chemikalien, die für die Herstellung von Feuerwerkskörpern bestimmt sind?

Sind Änderungen geplant?


15. Sehen Sie nicht zuletzt in Anbetracht der zahlreichen Unfälle und Sachschäden mit Feuerwerkskörpern (davon viele importierte Waren) einen legislativen Handlungsbedarf in Österreich?

Wenn nein, ist dafür eine europäische bzw. weltweite Regelung notwendig?

Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen?