6619/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend bauliche Instandhaltungsaktivitäten von UNO-Gebäuden

 

In der UNO-City in Wien finden dem Vernehmen nach derzeit kostenintensive bauliche Instandhaltungsaktivitäten statt, so werde das Gebäude angeblich vom umweltgefährdenden Baustoff Asbest befreit. Die Kosten für diese Maßnahmen liegen gemäß Amtssitzabkommen bei der Republik Österreich. Ganz anders verhält es sich dem Vernehmen nach mit den ebenfalls sehr erheblichen Kosten der Sanierung des UNO-Gebäudes am Hauptsitz New York. Diese Kosten werden nämlich im Umlageverfahren allen UN-Mitgliedsstaaten angelastet.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.  Können Sie die Gesamtkosten für die Sanierung des UNO-Gebäudes in Wien beziffern? Wenn ja, wie hoch sind diese?

2.  Dient die Sanierung ausschließlich der Asbestbeseitigung?

3.  Wenn nein, welche weiteren Vorgaben wurden seitens des Auftraggebers dem Bauwerber noch gemacht?

4.  Gib es Überlegungen, das Amtssitzabkommen hinsichtlich einer Kostenaufteilung abzuändern; beziehungsweise auslaufen zu lassen und auf ein Umlageverfahren umzustellen?

5.  Können Sie die Gesamtkosten für die Sanierung des UNO-Gebäudes in New York beziffern?

6.  Wie hoch ist hiervon der Anteil der Republik Österreich?

7.  Welchem Zweck dient die Sanierung?

8.  Können Sie die Anmietung von weiteren Büroflächen für das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in der Nähe der UNO-City im Andromeda-Tower für das Außenamt bestätigen?

9.  Wie groß sind diese Büroflächen?

10. Mit welchen Kosten ist hierfür zu rechnen?

11. Warum wurde die Anmietung von weiteren Büroflächen nötig?