6620/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerhard Huber und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Inneres

betreffend Ermittlungen zur Gemeinderats- und Bürgermeisterstichwahl in Lienz

vom März 2010

Wie aus diversen Medien (u.a. "Tiroler Tageszeitung vom 10.10.2010", "Kleine Zeitung" vom 14.10.2010, "meinbezirk.at" vom 12.10.2010, "orf.at" vom 11.10.2010"), öffentlich bekannt ist, muß von einer neuerlichen Durchführung der Bürgermeisterstichwahlen, konsequenterweise auch der Gemeinderatswahlen vom März 2010 gerechnet werden, wie mittlerweile selbst der Lienzer ÖVP- Bürgermeister und Jurist, Johannes Hibler, in Erwartung des Verwaltungsgerichtshof Urteils dazu, eingesteht.

Ferner sind mittlerweile sowohl die Korruptionsstaatsanwaltschaft, als auch behördliche Ermittler aus dem Bereich des BMI mit der wahlrechtswidrigen Ausgabe der Wahlkarten und der daraus folgenden Anfechtung der Wahlen befasst.

Auch wenn der Jurist und ÖVP-Bürgermeister Johannes Hibler, die Verantwortung für die wahlrechtswidrige Zusendung von Wahlkarten nach telefonischer Anforderung den Mitarbeitern des Meldeamtes zuschiebt und sich überhaupt als Opfer einer von der SPÖ gestellten "Falle" fühlt, bleibt die Frage der politischen Verantwortungs- und Aufsichtspflicht letztlich unverrückbar am ÖVP- Bürgermeister hängen.

Wie nunmehr aus vertraulichen Quellen zu vernehmen ist, fanden bereits Einvernahmen der Gemeindemitarbeiter in Lienz statt, welche in zumindest einem Fall ergaben, daß der ÖVP- Bürgermeister Hibler bereits vor den Wahlen aus dem Kreis der Gemeindemitarbeiter ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wurde, daß der Versand von Wahlkarten aufgrund telefonischer "Bestellung" gesetzeswidrig sei, woraufhin der ÖVP-Bürgermeister Hibler diesen Einwand unter dem Hinweis seiner Position als Wahlleiter und Jurist abgeschmettert haben soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Inneres nachfolgende

ANFRAGE:

1. Welche Wahlgänge umfassen die Ermittlungen des BMI hinsichtlich Verstöße gegen die Wahlrechtsordnung in der Stadt/Gemeinde Lienz?

2.     Liegen den ermittelnden Behörden Ihres Ressorts Erkenntnisse aus Einvernahmen der Gemeindebediensteten vor, wonach der ÖVP-Bürgermeister Hibler zumindest vor den Bürgermeisterstichwahlen vom März 2010 über die gesetzeswidrige Ausgabe telefonisch angeforderter Wahlkarten in Kenntnis gesetzt wurde?

3.Befassen sich die ermittelnden Behörden Ihres Ressorts auch mit der groben Wahlrechtsverletzung, wonach Wahlkarten in Lienz nicht in die Wahlurnen untergemischt wurden, sondern separat gesammelt und ausgezählt, bzw. vielleicht sogar hinsichtlich des namentlichen Wahlverhaltens hätten ausgewertet werden können?