6621/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.10.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst

 

betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen

 

 

Im 8. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2010 gibt es keine Darstellung, die den prozentuellen Anteil von Frauen und Männern aller angeführten Dienststellen in höherwertiger Verwendung darstellt. Stattdessen findet sich in diesem Bericht eine Abbildung der Frauen-/Männeranteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen, die zudem nicht nach einzelnen Ressorts oder Obersten Organen aufgeschlüsselt ist. Ein Vergleich der Veränderung des aktuellen Frauenanteils in höherwertiger Verwendung mit den Vorjahren ist daher nicht möglich. Dadurch bleibt offen, ob der Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren angestiegen ist oder nicht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.    In wie vielen Fällen ging die Neubesetzung einer Funktion in höherwertiger Verwendung in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort an eine Frau und in wie vielen Fällen an einen Mann?

 

2.    In wie vielen Fällen war in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort eine Frau im Besetzungsvorschlag für eine Funktion in höherwertiger Verwendung an erster Stelle und in wie vielen Fällen ein Mann?

 

3.    Wie viele Besetzungsvorschläge für Funktionen in höherwertiger Verwendung in den  Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort, die eine Frau an erster Stelle hatten, wurden nachträglich noch einmal umgereiht?

 

  1.   Welche Frauenfördermaßnahmen wurden in ihrem Ressort im Bereich der Führungsfunktionen gesetzt, die über die im Frauenförderplan angesprochenen Maßnahmen hinausgehen?

 

  1.   Weshalb wurden darauf verzichtet, in den statistischen Daten für den Gleichbehandlungsbericht des Bundes eine Abbildung mit dem prozentuellen Anteil von Frauen und Männern aller angeführten Dienststellen in höherwertiger Verwendungen anzugeben?

 

  1.   Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der Gehaltsstufen in Abbildung der Frauen-/Männeranteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen getroffen? Weshalb wird auf die Angabe der Gehaltsstufen 10-19 in den angeführten Laufbahnen verzichtet, obwohl es sich dabei doch um die höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen handeln würde?