6629/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen
Im 8. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2010 gibt es keine Darstellung, die den prozentuellen Anteil von Frauen und Männern aller angeführten Dienststellen in höherwertiger Verwendung darstellt. Stattdessen findet sich in diesem Bericht eine Abbildung der Frauen-/Männeranteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen, die zudem nicht nach einzelnen Ressorts oder Obersten Organen aufgeschlüsselt ist. Ein Vergleich der Veränderung des aktuellen Frauenanteils in höherwertiger Verwendung mit den Vorjahren ist daher nicht möglich. Dadurch bleibt offen, ob der Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren angestiegen ist oder nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) In wie vielen Fällen ging die Neubesetzung einer Funktion in höherwertiger Verwendung in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort an eine Frau und in wie vielen Fällen an einen Mann?
2) In wie vielen Fällen war in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort eine Frau im Besetzungsvorschlag für eine Funktion in höherwertiger Verwendung an erster Stelle und in wie vielen Fällen ein Mann?
3) Wie viele Besetzungsvorschläge für Funktionen in höherwertiger Verwendung in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort, die eine Frau an erster Stelle hatten, wurden nachträglich noch einmal umgereiht?
4) Welche Frauenfördermaßnahmen wurden in ihrem Ressort im
Bereich der Führungsfunktionen gesetzt, die über die im
Frauenförderplan angesprochenen Maßnahmen hinausgehen?
5) Wie werden die InteressentInnen über den Aufgabenbereich einer zur Besetzung ausgeschriebene Stelle/Funktion und die dafür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen informiert?
6) Wie wird sichergestellt, dass bei der Beurteilung der Eignung der BewerberInnen nur jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen herangezogen werden, die tatsächlich für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderlich sind?
7) Wie werden die für Personalentscheidungen zuständigen Bediensteten in den Bestimmungen des B-GlBG und des Frauenförderungsplanes des BMF geschult?
8) Wie werden Sie bei den zukünftig anstehenden Stellenbesetzungen die Umsetzung der Empfehlungen der Bundes-Gleichbehandlungskommission sicherstellen?