6635/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Gentechnik-Paket der EU-Kommission

 

 

Am 13. Juli 2010 hat die Kommission ein neues "GVO-Paket" vorgeschlagen, zu dem eine Mitteilung, ein Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG und eine neue Empfehlung über die Koexistenz genetisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen gehören.

 

Die Richtlinie 2001/18/EG würde durch Hinzufügung eines Artikels 26b geändert, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den Anbau eines bzw. von GVO in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen desselben zu beschränken oder zu untersagen, nachdem dieser bzw. diese GVO auf europäischer Ebene gemäß den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zugelassen worden ist bzw. sind. Die Einschränkung bzw. das Verbot müsste sich auf andere Argumente als den Verweis auf die Umwelt- oder Gesundheitsrisiken stützen und mit den Verträgen in Einklang stehen.

 

Die neue Empfehlung über die Koexistenz räumt den Mitgliedstaaten für die Entwicklung nationaler Koexistenz-Maßnahmen einen größeren Ermessensspielraum ein und gibt ihnen die Möglichkeit, GVO-freie Zonen festzulegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Was ist die aktuelle politische Debatte auf EU-Ebene und welche Position vertritt Österreich hinsichtlich des gesamten GVO-Paketes?

2.    Welche Initiativen ergreift Österreich auf EU-Ebene, dass die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Dezember 2008 hinsichtlich Risikobewertung und Risikomanagement der EFSA umgesetzt werden?

3.    Angeblich wurde ein juristisches Gutachten vom BMG bezüglich der rechtlichen Absicherung des Selbstbestimmungsrechts in Auftrag gegeben. Was sind die wesentlichen Ergebnisse dieses Gutachtens und wo kann es abgerufen werden ?


4.    Stimmt es, dass 0-Toleranz für Verunreinigung von Saatgut auf EU-Ebene wieder unter Beschuss steht? Was ist der aktuelle Stand?

5.    Immer wieder werden am EU-Binnenmarkt nicht zugelassene GVOs in Futtermitteln gefunden. Kommissionpräsident Barroso gibt dem Druck der USA nach und will einen Toleranzwert für nicht zugelassene GVOs einführen. Welche Position vertritt Österreich auf EU-Ebene? Wie sehen die Machtverhältnisse auf EU-Ebene aus?

6.    Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die Etablierung eines staatlich anerkannten Gütesiegels „gentechnikfrei“ durchzusetzen und wie steht der Koalitionspartner dazu?

7.    Zum GVO-Paket der EU-Kommission vom 13. Juli 2010 gehört auch eine neue Empfehlung über die Koexistenz. Inwiefern halten Sie diese Empfehlungen für umsetzbar und welcher neue Spielraum, die diese Empfehlungen lassen, soll genützt werden?