6637/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Gentechnik-Paket der EU-Kommission

 

 

Am 13. Juli 2010 hat die Kommission ein neues "GVO-Paket" vorgeschlagen, zu dem eine Mitteilung, ein Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG und eine neue Empfehlung über die Koexistenz genetisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen gehören.

 

Die Richtlinie 2001/18/EG würde durch Hinzufügung eines Artikels 26b geändert, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den Anbau eines bzw. von GVO in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen desselben zu beschränken oder zu untersagen, nachdem dieser bzw. diese GVO auf europäischer Ebene gemäß den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zugelassen worden ist bzw. sind. Die Einschränkung bzw. das Verbot müsste sich auf andere Argumente als den Verweis auf die Umwelt- oder Gesundheitsrisiken stützen und mit den Verträgen in Einklang stehen.

 

Die neue Empfehlung über die Koexistenz räumt den Mitgliedstaaten für die Entwicklung nationaler Koexistenz-Maßnahmen einen größeren Ermessensspielraum ein und gibt ihnen die Möglichkeit, GVO-freie Zonen festzulegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.    Was ist die aktuelle politische Debatte auf EU-Ebene und welche Position vertritt Österreich hinsichtlich des gesamten GVO-Paketes?

2.    Im Rat (Umwelt) am 14. Oktober 2010 gab es einen weiteren „Gedankenaustausch“ zu folgenden Fragen: Inwieweit trägt das GVO-Pakte der Kommission dazu bei, dass die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Dezember 2008 hinsichtlich Risikobewertung und Risikomanagement der EFSA umgesetzt werden?  Inwieweit bietet der von der Kommission vorgeschlagene Verordnungsentwurf den Mitgliedstaaten eine praktikable und rechtlich solide Möglichkeit, den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken und zu untersagen? Welche Position hat Österreich auf diesem Umweltministerrat vertreten?


3.    Inwiefern halten Sie die neue Empfehlung der Kommission über die Koexistenz genetisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen für umsetzbar?

4.    Stimmt es, dass 0-Toleranz für Verunreinigung von Saatgut auf EU-Ebene wieder unter Beschuss steht? Was ist der aktuelle Stand?

5.    Immer wieder werden am EU-Binnenmarkt nicht zugelassene GVOs in Futtermitteln gefunden. Kommissionpräsident Barroso gibt dem Druck der USA nach und will einen Toleranzwert für nicht zugelassene GVOs einführen. Welche Position vertritt Österreich auf EU-Ebene? Wie sehen die Machtverhältnisse auf EU-Ebene aus?

6.    Die Risikoprüfung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsagentur EFSA ist nach wie vor unzureichend (trotz anderslautender Aufforderung durch den Umweltministerrat bereits im Jahr 2008). Welche Initiativen ergreifen Sie auf EU-Ebene, damit die EFSA ihrer Aufgabe nachkommt?

7.    Welche strategischen Maßnahmen ergreifen Sie, um dem Ziel näher zu kommen, dass ausreichend gentechnikfreies Futter in Österreich vorhanden ist?

8.    Sind Sie für die Etablierung eines staatlich anerkannten Gütesiegels „gentechnikfrei“? Wenn nein, warum nicht?

9.    Welche Position vertreten Sie hinsichtlich des Einsatzes spezieller GVO für die Biomasseproduktion?

10. Zum GVO-Paket der EU-Kommission vom 13. Juli 2010 gehört auch eine neue Empfehlung über die Koexistenz. Inwiefern halten Sie die Umsetzung dieser Empfehlungen für die österreichische Landwirtschaft für praktikabel und welchen Spielraum, die diese Empfehlungen lassen, werden Sie nützen?