6645/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.10.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Zukunft der Gedenkdienste gegen das Vergessen der Gräuel des Nationalsozialismus
Seit zwanzig Jahren leisten junge Österreicherinnen und
Österreicher Gedenkdienst. Sie arbeiten an ausländischen
Gedenkstätten zur Erinnerung an die Gräuel des Nationalsozialismus.
Sie pflegen in Altersheimen Holocaustüberlebende oder arbeiten an
Jugendbegegnungsstätten, an ehemaligen Orten des Massenmordes wie in
Auschwitz, Theresienstadt oder Marzabotto. Es ist unbestritten, dass
dieses Engagement in hohem Maße im außen- und innenpolitischen
Interesse der Republik ist.
Dennoch werden genau jene Organisationen, die solch wichtige Gedenkdienste
ermöglichen, und jene jungen Menschen, die sich für diese Form von
Freiwilligenarbeit oder Zivildienst entscheiden, ungerecht behandelt.
Frauen können Gedenkdienst nach wie vor nur auf eigene Kosten und unter
Inkaufnahme erheblicher sozialrechtlicher Schlechterstellung leisten. Der
entsprechenden Absichtserklärung im Regierungsübereinkommen sind bis
heute keine konkreten Schritte gefolgt. Für Männer, die Gedenkdienst
als Zivilersatzdienst leisten, dauert der Dienst um drei Monate länger als
der reguläre Zivildienst im Inland und doppelt so lange wie der
Präsenzdienst. Obwohl also erheblich mehr Lebenshaltungskosten anfallen
und obwohl davon Sozialversicherung, Reisekosten und - im Fall von
Nicht-EU-Staaten – Auslandsversicherungen bezahlt werden müssen,
stellt die Republik lediglich die Pauschalsumme von 10.000,- Euro pro
gefördertem Freiwilligen zur Verfügung. Dieser Betrag orientiert sich
an den durchschnittlichen Kosten eines (neunmonatigen) Zivildienstplatzes im
Inland ohne all die erwähnten Zusatzkosten zu berücksichtigen. Die
gesamte Vorbereitung der Freiwilligen auf ihre Tätigkeit, die Administration
des Dienstes und die Betreuung vor Ort wird nach wie vor auf ehrenamtlicher
Basis durch Organisationen geleistet, die dafür keinerlei
öffentliche Zuwendungen erhalten.
Nach erheblichen Diskussionen hat das Innenministerium im
heurigen Jahr öffentlich erklärt, von geplanten
Einsparungsmaßnahmen im Zivildienstbereich Abstand nehmen zu wollen.
Gleichwohl wurde nunmehr, nach unseren Informationen, dem Verein Gedenkdienst
als Trägerverein durch das Innenministerium mitgeteilt, dass die Freiwilligen
ab nächstem Jahr mit einer pauschalen Zuwendungskürzung von zehn
Prozent rechnen müssten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: