6647/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.10.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend fragwürdige Bleiberechtszahlen
In der ZIB vom 18. September 2010 wurde bekannt gegeben, dass die Zahlen des Innenministeriums zeigen würden, dass in 44,5 Prozent aller Fälle ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erhalten würde.“ In 3.067 Fällen wurde ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, also Bleiberecht erteilt, das sind 44,5 Prozent aller Fälle.“ hieß es in dem Beitrag.
Vergleicht man diese Angabe jedoch mit den aktuellen Zahlen der Fremdenstatistik des BMI ist diese Behauptung nicht nachvollziehbar: Abgesehen davon, dass die Anzahl der Anträge hierin nicht aufscheint, ergibt sich selbst bei Zusammenrechnung aller nur erdenklicher humanitären Aufenthaltstitel (Verlängerungen, Zweckänderungen, Titel auf besonderen Schutz) nur eine Zahl von 1754 Bewilligungen für das laufende Jahr. Geht es um reine Erstbewilligungen von klassischen Bleiberechtsanträgen (§43 Abs. 3 und § 44 Abs. 3 und 4 NAG) wurden überhaupt nur 1304 Anträge bewilligt. Das heißt, dass statt der kolportierten 44,5 % nur halb soviel, nämlich 19%, genehmigt wurden. Das sind weniger als ein Viertel der Anträge.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: