6647/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.10.2010
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend fragwürdige Bleiberechtszahlen

 

In der ZIB vom 18. September 2010 wurde bekannt gegeben, dass die Zahlen des Innenministeriums zeigen würden, dass in 44,5 Prozent aller Fälle ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erhalten würde.“ In 3.067 Fällen wurde ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, also Bleiberecht erteilt, das sind 44,5 Prozent aller Fälle.“ hieß es in dem Beitrag.

 

Vergleicht man diese Angabe jedoch mit den aktuellen Zahlen der Fremdenstatistik des BMI ist diese Behauptung nicht nachvollziehbar: Abgesehen davon, dass die Anzahl der Anträge hierin nicht aufscheint, ergibt sich selbst bei Zusammenrechnung aller nur erdenklicher humanitären Aufenthaltstitel (Verlängerungen, Zweckänderungen, Titel auf besonderen Schutz) nur eine Zahl von 1754 Bewilligungen für das laufende Jahr. Geht es um reine Erstbewilligungen von klassischen Bleiberechtsanträgen (§43 Abs. 3 und § 44 Abs. 3 und 4 NAG) wurden überhaupt nur 1304 Anträge bewilligt. Das heißt, dass statt der kolportierten 44,5 %  nur halb soviel, nämlich 19%, genehmigt wurden. Das sind weniger als ein Viertel der Anträge. 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1.   Auf welche veröffentlichten Daten bzw. Statistiken des BMI stützte sich die obengenannte ZIB-Meldung?

 

  1.  Wie berechnet sich der kolportierte Anteil von 44,5 % Bewilligungen bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen?

 

  1.  Wie viele der kolportierten 6883 Anträge auf humanitäre Aufenthaltstitel waren klassische Anträge auf Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gemäß §43 Abs. 2 und § 44 Abs. 3 und 4 NAG, wie viele auf andere Rechtsgründe und welche waren das?

 

  1.   Wie setzen sich die kolportierten 3067 bewilligten Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären Gründen zusammen, gegliedert nach einzelnen Rechtsgründen für die Verleihung des Aufenthaltstitels?

 

  1.  Wie viele der kolportieren 3067 bewilligten Aufenthaltsgenehmigungen waren Ersterteilungen, wie viele davon Verlängerungen bzw. Zweckänderungen?

 

  1. Wie viele der kolportierten 3067 bewilligten Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären Gründen gingen auf klassische Anträge auf Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gemäß § 43 Abs 3 und 44 Abs 3 und 4 zurück, wie viele auf andere Rechtsgründe?