6648/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.10.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walser, Zinggl, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Direktorin des Belvedere Agnes Husslein
Die Frage nach dem rechtmäßigen Eigentümer von Egon Schieles Gemälde Mutter mit zwei Kindern III, das sich in der Österreichischen Galerie Belvedere befindet, ist ohne Zweifel sehr schwierig und möglicherweise überhaupt nicht mehr abschließend zu beantworten. Am 8. Oktober 2010 hat der Kunstrückgabebeirat jedenfalls beschlossen, Ihnen zu empfehlen, das Kunstwerk nicht an die Erben nach Jenny Steiner auszufolgen, nachdem eine Entscheidung darüber aufgrund der Komplexität des Falles mehrere Male vertagt worden war.
Unabhängig von der Entscheidung des Kunstrückgabebeirats hat aber die Direktorin des Belvedere, Agnes Husslein, überaus befremdliches Verhalten an den Tag gelegt. Nachdem sie schon im März 2010 in einem Kommentar in der „Presse“ ihre Sicht der Dinge verkündet hatte („Schieles Mutter mit zwei Kindern III ist ein Musterbeispiel dafür, dass die Republik Kunstwerke auch nach dem Krieg korrekt erworben hat“), kündigte sie am 8. Juni 2010, zwei Tage vor einer Sitzung des Kunstrückgabebeirats, via APA an, sie sei „fest entschlossen, mit allen Mitteln um den Verbleib des Bildes in der Sammlung des Belvedere zu kämpfen“. Ganz offensichtlich reiht sich auch Agnes Husslein in die Reihe jener DirektorInnen von Bundesmuseen ein, die sich nicht mehr als Angestellte des Bundes, sondern als HerrscherInnen und EigentümerInnen der ihnen anvertrauten Sammlungen betrachten.
In weiterer Folge trat der „Belvedere-Anwalt Ernst Ploil“ (so u. a. die „Presse“ am 19. März 2010) wiederholt mit einer Rechtsmeinung zu dem Fall in Erscheinung, unter anderem im „Kurier“ vom 22. September 2010 und in einem Kommentar in der „Presse“ am selben Tag, in dem er postulierte, die Rückgabe des Gemäldes würde „einen krassen Rechtsbruch darstellen“. Zur Person Ploil war in der „Presse“ Folgendes zu lesen: „Dr. Ernst Ploil ist Rechtsanwalt in Wien (im vorliegenden Fall Parteienvertreter) und u. a. Experte für Rechtsfragen im Kunsthandel.“ Ploil hat also in diesem Kommentar ganz explizit nicht seine Privatmeinung geäußert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
24. Haben Sie mit Agnes Husslein über ihr anmaßendes Verhalten gesprochen und wenn ja, was haben Sie ihr mitgeteilt?