6652/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Zulassungsverfahren für Pflanzenstärkungsmittel
Mit 14.6.2011
tritt eine neue EU-Verordnung für Pflanzenschutzmittel in Kraft.
Ziel dieser neuen Verordnung ist die Gewährleistung eines „hohen
Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt“.
Natürlichen Pflanzenschutz-Alternativen soll der Vorzug gegeben werden.
Wirkstoffe, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden,
sollen durch weniger toxische Schädlingsbekämpfungsmittel ersetzt und
präventive Methoden begünstigt werden. Alle Wirtschaftsakteure und
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei gleichberechtigten
Marktzugang erhalten.
Allerdings könnten durch die neue Verordnung auch alternative
Pflanzenstärkungsmittel einem neuen aufwändigen
Prüfungsverfahren unterzogen werden, was die Zulassung enorm verteuern
würde. So würde zum Beispiel die Zulassung eines einfachen Algen-
oder Pflanzenextraktes in Zukunft bis zu 1 Million Euro kosten. In
Österreich wurde bisher für diese biologischen Produkte, welche die
Widerstandsfähigkeit von Pflanzen stärken, ohne Schadorganismen
direkt anzugreifen, ein vereinfachtes und gut funktionierendes
Zulassungsverfahren praktiziert.
Es sollte daher im Rahmen der neuen EU-Verordnung sichergestellt werden, dass
es ausreichend ist, wenn Pflanzenstärkungsmittel auch in Zukunft ein
vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen (z. B. im Rahmen der „Low
Risk“-Kategorie). Denn von diesen Produkten geht kein Risiko für Mensch
und Umwelt aus. Ihr Einsatz ist für Bio-Betriebe sowie für viele
Betriebe mit integrierter Produktion unverzichtbar. Sie werden überwiegend
von KMUs hergestellt und tragen zu einer Diversifizierung der
Pflanzenschutzforschung bei.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Durch welche Maßnahmen werden Sie gewährleisten, dass Pflanzenstärkungsmittel, die für den Biolandbau verwendet werden, auch weiterhin nur ein vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen müssen?
2. Reicht es auch in Zukunft aus, dass Pflanzenstärkungsmittel nur ein vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen müssen? Wenn nein, warum nicht?
3. Durch welche Maßnahmen tragen Sie zu einer Diversifizierung der alternativen Pflanzenschutzforschung bei? Wie viele Förderungsmittel werden dafür von Ihrem Ressort zur Verfügung gestellt?