6652/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Zulassungsverfahren für Pflanzenstärkungsmittel

 

 

Mit 14.6.2011 tritt eine neue EU-Verordnung für Pflanzenschutzmittel in Kraft.  Ziel dieser neuen Verordnung ist die Gewährleistung eines „hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt“. Natürlichen Pflanzenschutz-Alternativen soll der Vorzug gegeben werden. Wirkstoffe, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden, sollen durch weniger toxische Schädlingsbekämpfungsmittel ersetzt und präventive Methoden begünstigt werden. Alle Wirtschaftsakteure und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei gleichberechtigten Marktzugang erhalten.

Allerdings könnten durch die neue Verordnung auch alternative Pflanzenstärkungsmittel einem neuen aufwändigen Prüfungsverfahren unterzogen werden, was die Zulassung enorm verteuern würde. So würde zum Beispiel die Zulassung eines einfachen Algen- oder Pflanzenextraktes in Zukunft bis zu 1 Million Euro kosten. In Österreich wurde bisher für diese biologischen Produkte, welche die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen stärken, ohne Schadorganismen direkt anzugreifen, ein vereinfachtes und gut funktionierendes Zulassungsverfahren praktiziert. 

Es sollte daher im Rahmen der neuen EU-Verordnung sichergestellt werden, dass es ausreichend ist, wenn Pflanzenstärkungsmittel auch in Zukunft ein vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen (z. B. im Rahmen der „Low Risk“-Kategorie). Denn von diesen Produkten geht kein Risiko für Mensch und Umwelt aus. Ihr Einsatz ist für Bio-Betriebe sowie für viele Betriebe mit integrierter Produktion unverzichtbar. Sie werden überwiegend von KMUs hergestellt und tragen zu einer Diversifizierung der Pflanzenschutzforschung bei.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Durch welche Maßnahmen werden Sie gewährleisten, dass Pflanzenstärkungsmittel, die für den Biolandbau verwendet werden, auch weiterhin nur ein vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen müssen?

 

2. Reicht es auch in Zukunft aus, dass Pflanzenstärkungsmittel nur ein vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen müssen? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Durch welche Maßnahmen tragen Sie zu einer Diversifizierung der alternativen Pflanzenschutzforschung bei? Wie viele Förderungsmittel werden dafür  von Ihrem Ressort zur Verfügung gestellt?