Eingelangt am 20.10.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Einkesselung bei einer
Demonstration
Am 20.10.2010 morgens hielten sich beim
Burgtheater Studentinnen und Studenten, die sich zuvor an einer kurzen
Demonstration beteiligt hatten, auf.
Der Sicherheitssprecher der Grünen,
Peter Pilz, konnte dabei beobachten, dass ungefähr zehn StudentInnen auf
dem Gehsteig neben dem Burgtheater von etwa 40 ExekutivbeamtInnen eingekesselt
wurden und ca. 30 Minuten lang auf diese Art und Weise festgehalten wurden. Ein
Grund für diese Aktion war nicht ersichtlich. Die betroffenen StudentInnen
waren daher erkennbar verängstigt und eingeschüchtert.
Schließlich sah der Leiter der
Behörde die Unverhältnismäßigkeit der Vorgehensweise ein,
und die Einkesselung wurde ohne weitere Vorfälle aufgelöst.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Aus welchem Grund kam es am 20.10.2010 zu
der oben dargestellten Einkesselung von StudentInnen?
- Wer ordnete diese an?
- Warum fand die Einkesselung am Gehsteig
neben dem Burgtheater statt?
- Ist es durch zehn Personen mit einem
Transparent am Gehsteig neben dem Burgtheaters zu einer Gefahr für
die öffentliche Ordnung und Sicherheit gekommen?
- Auf welche Rechtsgrundlage stützte
sich die Einkesselung?
- Können Sie ausschließen, dass
Zweck der Einkesselung ausschließlich die Einschüchterung
jugendlicher StudentInnen war?
- Falls nein: wie begründen Sie dieses
Verhalten angesichts der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte
der persönlichen Freiheit und der Versammlungsfreiheit sowie dem
öffentlichen Interesse an politischem Engagement junger
BürgerInnen?
- Entsprach die Einkesselung dem
verfassungsmäßigen Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit?
- Warum ließen Ihre Beamten hunderte
Neonazis ungehindert durch Wien demonstrieren und kesseln zehn
StudentInnen, die nicht mehr demonstrieren, ein?
- Warum stellen Sie das Demonstrationsrecht
von Neonazis über das Recht auf persönliche Freiheit der
StudentInnen?
- Der uniformierte Einsatzleiter ignorierte
das Ersuchen der StudentInnen auf Ausfolgung der Dienstnummer. Erst nach
Ersuchen von Abg. Pilz gab er seine Dienstnummer (9117769) heraus. Warum
hat dieser Beamte die Herausgabe der Dienstnummer bis zur Intervention des
Abgeordneten verweigert?