6657/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Einkesselung bei einer Demonstration

 

 

 

Am 20.10.2010 morgens hielten sich beim Burgtheater Studentinnen und Studenten, die sich zuvor an einer kurzen Demonstration beteiligt hatten, auf.

 

Der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, konnte dabei beobachten, dass ungefähr zehn StudentInnen auf dem Gehsteig neben dem Burgtheater von etwa 40 ExekutivbeamtInnen eingekesselt wurden und ca. 30 Minuten lang auf diese Art und Weise festgehalten wurden. Ein Grund für diese Aktion war nicht ersichtlich. Die betroffenen StudentInnen waren daher erkennbar verängstigt und eingeschüchtert.

 

Schließlich sah der Leiter der Behörde die Unverhältnismäßigkeit der Vorgehensweise ein, und die Einkesselung wurde ohne weitere Vorfälle aufgelöst.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Aus welchem Grund kam es am 20.10.2010 zu der oben dargestellten Einkesselung von StudentInnen?
  2. Wer ordnete diese an?
  3. Warum fand die Einkesselung am Gehsteig neben dem Burgtheater statt?
  4. Ist es durch zehn Personen mit einem Transparent am Gehsteig neben dem Burgtheaters zu einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gekommen?
  5. Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Einkesselung?
  6. Können Sie ausschließen, dass Zweck der Einkesselung ausschließlich die Einschüchterung jugendlicher StudentInnen war?
  7. Falls nein: wie begründen Sie dieses Verhalten angesichts der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der persönlichen Freiheit und der Versammlungsfreiheit sowie dem öffentlichen Interesse an politischem Engagement junger BürgerInnen?
  8. Entsprach die Einkesselung dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
  9. Warum ließen Ihre Beamten hunderte Neonazis ungehindert durch Wien demonstrieren und kesseln zehn StudentInnen, die nicht mehr demonstrieren, ein?
  10. Warum stellen Sie das Demonstrationsrecht von Neonazis über das Recht auf persönliche Freiheit der StudentInnen?
  11. Der uniformierte Einsatzleiter ignorierte das Ersuchen der StudentInnen auf Ausfolgung der Dienstnummer. Erst nach Ersuchen von Abg. Pilz gab er seine Dienstnummer (9117769) heraus. Warum hat dieser Beamte die Herausgabe der Dienstnummer bis zur Intervention des Abgeordneten verweigert?