6658/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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Anfrage

des Abgeordneten Mag Harald Stefan

und weitere Abgeordnete

 

an den Bundeskanzler

betreffend Wahlbetrug und Anstiftung zum Wahlbetrug

 

In dem Printmedium „Die Presse“, vom 11.10.2010, auf Seite 7, einen Tag nach der Wien-Wahl, hat Staatssekretärin Marek folgendes Inserat schalten lassen:

 

Bei der Wirtschaftskammerwahl 2010 gab es ebenfalls bei der Briefwahl massiven Wahlbetrug.

 

Im Burgenland hat ein ÖVP-Bürgermeister, ohne Reue zu zeigen, nachdem er des Wahlbetruges überführt wurde, nicht einmal die Bereitschaft gehabt zurückzutreten.

 

Einen Tag nach der Wien-Wahl forderte Staatssekretärin Marek Briefwahlwähler, die noch nicht vor Wahlschluss (also Sonntag 17.00 Uhr) ihre Briefwahl getätigt haben, auf, ihre Wahlkarten abzuschicken.


Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Anfrage

 

1.     Hat Staatssekretärin Marek, indem sie dieses Inserat, in dem sie offen und unverblümt zum Wahlbetrug aufrief, schalten lies, gesetzesmäßig, insbesondere verfassungsmäßig gehandelt?

2.     Wenn „Nein“, welche Konsequenzen wird es Frau Staatssekretärin Marek geben?

3.     Werden Sie Frau Staatssekretärin Marek auffordern Ihren Posten als Staatssekretärin aufzugeben und das Ministerium zu verlassen?

4.     Warten Sie auf ein freiwilliges Ausscheiden der Staatssekretärin Marek?

5.     Wie lange werden Sie warten bis Staatssekretärin Marek ihr Ausscheiden aus dem Ministerium bekannt gibt?

6.     Beharren Sie und die Ihre Regierungskollegen weiter auf die Briefkartenwahl?

7.     Was wollen sie im Wahlrecht ändern, um Wahlbetrügereien und Anstiftung zum Wahlbetrug hintanzuhalten?

8.     Ist es für Sie nicht verfassungsrechtliche bedenklich, wenn Mitglieder einer Partei vorsätzlich das überaus schlechte Briefwahlkartensystem ausnutzen, um auf illegalem Weg für sich einen politischen Vorteil schaffen wollen (siehe Burgenland und jetzt auch Wien)?