6659/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordnete

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

betreffend Konkordat

 

Konkordat, völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über Fragen beiderseitigen Interesses. Das erste so genannte Wiener Konkordat 1448 zwischen König Friedrich IV. und dem Papst regelte die Besetzung der Kirchenämter und die kirchliche Organisation (bis 1803 in Geltung).

Das 3. Konkordat, 1933 von Bundeskanzler E. Dollfuß abgeschlossen, trat am 1. 5. 1934 (in wesentlichen Teilen als Verfassungsbestandteil) in Kraft, wodurch die katholische Kirche im Sinn des "christlichen Ständestaats" erneut wesentlichen Einfluss vor allem auf Schule, Eherecht und die Besetzung kirchlicher Ämter ausübte. Der Staat anerkannte die kirchliche Eheschließung und Ehegerichtsbarkeit. Dafür versprach die Kirche, die Nachkriegsprovisorien der Apostolischen Administraturen Burgenland und Innsbruck-Feldkirch in Bistümer umzuwandeln.

Nach der Außerkraftsetzung des Konkordats 1938-45 anerkannte die Regierung der 2. Republik 1957 prinzipiell die Gültigkeit des Konkordats von 1933/34. Überholte Bestimmungen wurden durch neue Verträge ersetzt, so wurden 1960 die vermögensrechtlichen Beziehungen endgültig geregelt (Religionsfonds-Treuhandstelle), einzelne Fragen sind noch offen. 1960 wurde die Apostolische Administratur Burgenland zur Diözese Eisenstadt erhoben. Aus der Apostolischen Administratur Innsbruck-Feldkirch ging 1964 die Diözese Innsbruck hervor, 1968 wurde Feldkirch zur eigenen Diözese. 1962 wurde den katholischen Privatschulen erstmals eine regelmäßige Subvention durch die Übernahme von 60 % der Personalkosten vom Staat zuerkannt, seit 1971 werden diese zur Gänze vom Staat getragen.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie hoch belaufen sich die Kosten des Konkordats für die Republik Österreich seit dem Jahr 2000, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

  1. Wie viel erhalten die einzelnen Diözesen davon?

 

  1. Wonach wird die Höhe der Auszahlung an die einzelnen Diözesen bemessen?

 

  1. Wer bestimmt die Höhe der auszubezahlenden Summen?

 

  1. Wie hoch beläuft sich die Subventionszahlung für die katholischen Privatschulen?

 

  1. Gibt es für die ausbezahlten Gelder eine Kontrolleinrichtung?

 

  1. Wenn ja, wie lautet diese?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie hoch ist der Betrag, der für Bistümer mit Privatschulen anfällt?

 

  1. Wie hoch ist der Betrag für Vertreter der Kirche in der Ausübung ihrer Lehrtätigkeit in Schulen?