666/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sicherheitsschleuse in der JA Josefstadt
Am 28.11.2008 wollte der Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner einen Mandanten im Halbgesperre der JA Josefstadt besuchen. Bei der Sicherheitskontrolle wurde er nicht durchgelassen, sondern musste durch die Detektorenschleuse und vorher Metallgegenstände abgeben. Aufgrund der Einlagen in seinen Schuhen schlug das Gerät trotzdem an. Dr. Graupner wurde zwar vom Beamten durchgelassen, es wurde ihm aber erklärt, künftig habe er stets nicht nur seinen Gürtel sondern auch seine Schuhe auszuziehen und in Socken durch die Schleuse zu gehen.
Aus Sicht von Dr. Graupner stellt dies für einen Rechtanwalt, der in Ausübung seines Berufes eine Justizanstalt besucht, eine entwürdige Vorgehensweise dar. In einer Eingabe an das Justizministerium ersuchte er um eine mit der Würde des Anwaltsstandes sowie den Sicherheitsbedürfnissen der Justizanstalt entsprechende Regelung für künftige Mandantenbesuche.
Von Seiten des Ministeriums
wurde ihm daraufhin mit Erledigungsschreiben vom
5. Jänner 2009 mitgeteilt, dass diese Detektorenschleuse
alle Besucher des Halbgesperres, welche keine Dauereintrittskarte haben,
passieren müssen. Diese Schleuse wurde im Zuge einer Optimierung des
Sicherheitsstandards unter anderem aus Anlass eines geflohenen Insassen der
Justizanstalt Wien-Josefstadt, der sich als Rechtsanwalt verkleidet hatte,
eingerichtet und hat nach Ansicht des Justizministeriums zur angestrebten
Verbesserung der Sicherheit in diesem neuralgischen Bereich der Justizanstalt
Wien-Josefstadt wesentlich beigetragen.
Auf Grund der begrenzten Kapazität der Speicheranlage der Biometrie dieser
Sicherheitsanlage ist es nicht möglich, Dauereintrittskarten zu verwalten, welche weniger als mindestens zweimal pro Woche zum Eintritt in die Justizanstalt Wien-Josefstadt verwendet werden. Da Dr. Graupner die Justizanstalt Wien-Josefstadt nicht in dieser Häufigkeit frequentiert, kann ihm keine solche Dauereintrittskarte ausgestellt werden.
Laut dem Ministerium kann aus zwingenden Sicherheitsgründen nicht von der Vorgehensweise beim Passieren der Sicherheitsschleuse abgegangen werden
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: