666/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Sicherheitsschleuse in der JA Josefstadt

 

Am 28.11.2008 wollte der Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner einen Mandanten im Halbgesperre der JA Josefstadt besuchen. Bei der Sicherheitskontrolle wurde er nicht durchgelassen, sondern musste durch die Detektorenschleuse und vorher Metallgegenstände abgeben. Aufgrund der Einlagen in seinen Schuhen schlug das Gerät trotzdem an. Dr. Graupner wurde zwar vom Beamten durchgelassen, es wurde ihm aber erklärt, künftig habe er stets nicht nur seinen Gürtel sondern auch seine Schuhe auszuziehen und in Socken durch die Schleuse zu gehen.

 

Aus Sicht von Dr. Graupner stellt dies für einen Rechtanwalt, der in Ausübung seines Berufes eine Justizanstalt besucht, eine entwürdige Vorgehensweise dar. In einer Eingabe an das Justizministerium ersuchte er um eine mit der Würde des Anwaltsstandes sowie den Sicherheitsbedürfnissen der Justizanstalt entsprechende Regelung für künftige Mandantenbesuche.

 

Von Seiten des Ministeriums wurde ihm daraufhin mit Erledigungsschreiben vom
5. Jänner 2009 mitgeteilt, dass diese Detektorenschleuse alle Besucher des Halbgesperres, welche keine Dauereintrittskarte haben, passieren müssen. Diese Schleuse wurde im Zuge einer Optimierung des Sicherheitsstandards unter anderem aus Anlass eines geflohenen Insassen der Justizanstalt Wien-Josefstadt, der sich als Rechtsanwalt verkleidet hatte, eingerichtet und hat nach Ansicht des Justizministeriums zur angestrebten Verbesserung der Sicherheit in diesem neuralgischen Bereich der Justizanstalt Wien-Josefstadt wesentlich beigetragen.

 

Auf Grund der begrenzten Kapazität der Speicheranlage der Biometrie dieser

Sicherheitsanlage ist es nicht möglich, Dauereintrittskarten zu verwalten, welche weniger als mindestens zweimal pro Woche zum Eintritt in die Justizanstalt Wien-Josefstadt verwendet werden. Da Dr. Graupner die Justizanstalt Wien-Josefstadt nicht in dieser Häufigkeit frequentiert, kann ihm keine solche Dauereintrittskarte ausgestellt werden.

 

Laut dem Ministerium kann aus zwingenden Sicherheitsgründen nicht von der Vorgehensweise beim Passieren der Sicherheitsschleuse abgegangen werden

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Hat der von Ihnen im Erledigungsschreiben an Rechtsanwalt Dr. Graupner genannte Anlassfall in der Justizanstalt Josefstadt in erster Linie ein Sicherheitsproblem im Hinblick auf die Identitätsfeststellung betroffen?

 

  1. Wozu dient aus Sicherheitsgründen der Zweck eines Metalldetektors?

 

  1. Dient ein Metalldetektor wie im Erledigungsschreiben des BMJ begründet zur Identitätsfeststellung?

 

  1. Welche Sicherheitsvorkehrungen dienen der Identitätsfeststellung?

 

  1. Wie viele Personen können von der biometrischen Speicheranlage erfasst werden?

 

  1. Verhindern technische Gründe eine Ausweitung der Kapazität der Speicheranlage?

 

  1. Wenn nein, weshalb wird diese nicht ausgeweitet?

 

  1. Sind außer der biometrischen Dauereintrittskarte auch andere Lösungen im Hinblick für Rechtsanwälte zur Identitätsfeststellung denkbar?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Ist bei einem Anwalt, der sich identifizieren kann, nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass auf grund seines Berufethos und der Standesregeln ein gesetzeskonformes Verhalten zu erwarten ist und die angesprochene Vorgangsweise daher hinfällig?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden Sie künftig beim Passieren der Sicherheitsschleusen eine dem Anwaltsberuf adäquate und angemessene Behandlung sicherstellen?