6661/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag Harald Stefan

und weitere Abgeordnete

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Wahlbetrug und Anstiftung zum Wahlbetrug

 

In dem Printmedium „Die Presse“, vom 11.10.2010, auf Seite 7, einen Tag nach der Wien-Wahl, hat Staatssekretärin Marek folgendes Inserat schalten lassen:

 

 

Bei der Wirtschaftskammerwahl 2010 gab es ebenfalls bei der Briefwahl Wahlbetrug.

 

Im Burgenland hat ein ÖVP-Bürgermeister, ohne Reue zu zeigen, nachdem er des Wahlbetruges überführt wurde, nicht einmal die Bereitschaft gehabt zurückzutreten.

 

Einen Tag nach der Wien-Wahl forderte Staatssekretärin Marek Briefwahlwähler, die noch nicht vor Wahlschluss (also Sonntag 17.00 Uhr) ihre Briefwahl getätigt haben, auf, ihre Wahlkarten abzuschicken.


Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

 

1.     Hat Ihre Staatssekretärin, indem sie dieses Inserat, in dem sie offen und unverblümt zum Wahlbetrug aufrief, schalten lies, gesetzesmäßig, insbesondere verfassungsmäßig gehandelt?

2.     Wenn „Nein“, welche Konsequenzen wird es geben für Ihre Staatssekretärin?

3.     Werden Sie Frau Marek auffordern Ihren Posten als Staatssekretärin aufzugeben und das Ministerium zu verlassen?

4.     Warten Sie auf ein freiwilliges Ausscheiden der Staatssekretärin aus Ihrem Ministerium?

5.     Wie lange werden Sie warten bis Ihre Staatssekretärin ihr Ausscheiden aus dem Ministerium bekannt gibt?

6.     Können Sie die Frage 1, auch ohne den Verfassungsdienst bemüht zu haben, beantworten?