6665/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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ANFRAGE

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordnete

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Versicherungsschutz während eines Freijahres

 

In Österreich gibt es für Beamte und Vertragsbedienstete die Möglichkeit, ein Freijahr zu nehmen, wenn keine dienstlichen Gründe dagegensprechen und wenn der Bedienstete bereits eine bestimmte Zeit im öffentlichen Dienst gearbeitet hat (z. B. fünf Jahre im Bundesdienst, sechs Jahre im Wiener Landesdienst). Die Rahmenzeit beträgt im Regelfall fünf Jahre (davon ein Freijahr), während derer der Mitarbeiter 80 Prozent des üblichen Monatsbezuges erhält. Auch kürzere Rahmenzeiten und Freizeiten können vereinbart werden (geregelt in § 20a des Vertragsbedienstetengesetzes bzw. § 78e des Beamten-Dienstrechtsgesetzes).

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

  1. Gibt es Möglichkeiten eines Versicherungsschutzes während dieses Freijahres?

 

  1. Wenn ja, wie lauten diese und in welchem Umfang?

 

  1. Wenn nein?
    1. Welche Möglichkeiten bestehen, dass sich Arbeiter oder Angestellte in einem Freijahr weiterhin einen Versicherungsschutz genießen?

 

    1. Werden Sie sich dafür einsetzen solche Regelungen zu ermöglichen?

 

  1. Welche Maßnahmen muss ein Arbeiter oder Angestellter unternehmen um nach der Rückkehr aus einem Freijahr wieder Versicherungsschutz zu genießen?

 

  1. Welchen Versicherungsschutz genießt ein österreichischer Staatsbürger nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten bei der Rückkehr nach Österreich (für den Fall einer stationären Behandlung in einem Spital)?

 

  1. Falls kein Versicherungsschutz besteht, warum nicht?

 

  1. Was müsste geändert werden, um diese Lücke im Gesetz zu schließen?

 

  1. Wie viele Versicherungsverträge hat die Republik Österreich mit südamerikanischen Staaten abgeschlossen?