6667/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Abschiebung des armenischen Mädchens und ihrer Mutter
Die APA658 vom 14.10.2010 berichtete:
„Asyl: Armenisches Mädchen 2 - wird vorerst nicht abgeschoben
Wien/APA =
Das 14-jährige armenische Mädchen, das heute Abend wieder aufgetaucht ist, muss vorerst nicht mit einer Abschiebung rechnen. Bis zum Vorliegen der medizinischen Gutachten über den Gesundheitszustand der jungen Frau und ihrer Mutter werde von einer behördlichen Überstellung nach Ungarn Abstand genommen, teilte die Wiener Polizei in einer Aussendung mit. Zu berücksichtigen sei einerseits der kolportierte Aufenthalt der Mutter in stationärer Behandlung, andererseits seien auch die Auswirkungen des Verschwindens des Mädchens auf deren eigene Verfassung psychologisch und medizinisch abzuklären.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: