6667/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Abschiebung des armenischen Mädchens und ihrer Mutter

 

Die APA658 vom 14.10.2010 berichtete:

„Asyl: Armenisches Mädchen 2 - wird vorerst nicht abgeschoben

Wien/APA =

 

   Das 14-jährige armenische Mädchen, das heute Abend wieder aufgetaucht ist, muss vorerst nicht mit einer Abschiebung rechnen. Bis zum Vorliegen der medizinischen Gutachten über den Gesundheitszustand der jungen Frau und ihrer Mutter werde von einer behördlichen Überstellung nach Ungarn Abstand genommen, teilte die Wiener Polizei in einer Aussendung mit. Zu berücksichtigen sei einerseits der kolportierte Aufenthalt der Mutter in stationärer Behandlung, andererseits seien auch die Auswirkungen des Verschwindens des Mädchens auf deren eigene Verfassung psychologisch und medizinisch abzuklären.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wurde das Mädchen von der Schulleitung vorgewarnt?
  2. Wurde das Mädchen von der Jugendwohlfahrt vorgewarnt?
  3. Wird wegen Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt ermittelt?
  4. Warum werden Mädchen und Mutter nicht abgeschoben?
  5. Kennen Sie das VfGH-Erkenntnis B2400/07 vom 06.03.2008 zum Thema EGMR und Vereinbarkeit der Abschiebung Kranker?
  6. Wann wird es zur Abschiebung kommen?