6669/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Gründe für den humanitären Aufenthalt
Die APA0150 vom 18.Oktober 2010 berichtete folgendes:
„Asyl: Zwillinge können nach Österreich zurück 1 BILD
Utl.: Bescheid des Magistrat Steyr aufgehoben =
Wien (APA) - Im Fall der kosovarischen Zwillinge könnte es nun doch noch ein Happy End geben. Das Innenministerium hat die Bescheide des Magistrats Steyr aufgehoben, aufgrund deren die Familie Komani Österreich verlassen musste. Die derzeit in Wien in Spitalsbehandlung befindliche Mutter kann somit zumindest fürs erste bleiben. Dem Vater und den zwei achtjährigen Mädchen wird die Möglichkeit geboten, über ein humanitäres Visum aus dem Kosovo wieder einzureisen.
Innenministerin Maria Fekter (V) begründete diese Vorgangsweise damit, dass der Bescheid des Magistrats Steyr bezüglich eines humanitären Aufenthalts der Familie mangelhaft gewesen sei. Es sei bloß auf eine (negative) Stellungnahme der oberösterreichischen Sicherheitsdirektion verwiesen worden, aber kein Grund angegeben worden, warum die Komanis nicht in Österreich bleiben können. Aus Sicht der Ressortchefin wurde somit die Phase zwischen dem abgelehnten Bescheid von Mutter und Kindern aus dem Jahr 2006 und dem Letztentscheid 2010 nicht entsprechend berücksichtigt.
Wann Vater Komani und die beiden Mädchen wieder nach Österreich kommen können, hängt nun vom Tempo der kosovarischen und österreichischen Behörden ab. Fekter geht aber davon aus, dass dies recht schnell möglich sein sollte, wenn die Familie von ihren Beratern unterstützt wird.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: