6677/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Überprüfung der Ablehnung des humanitären Aufenthalts auf seine Rechtmäßigkeit

 

Vorarlberg online berichtete am 17. Oktober 2010 folgende:

„Asyl - Fekter: Absetzung notwendige Konsequenz, kein Bauernopfer

(…) Beim Fall der beiden kosovarischen Mädchen prüfe das Innenministerium zurzeit die Vorgangsweise des Magistrats Steyr hinsichtlich der Ablehnung des humanitären Aufenthalts auf seine Rechtmäßigkeit, so Fekter. Es seien Zweifel aufgetaucht, dass die von Amtswegen durchzuführende Prüfung rechtens war. (…)“

 

Die APA197 vom 17.Oktober 2010 berichtete:

„Asyl - Bürgermeister von Steyr wehrt sich gegen Fekter-Kritik

Utl.: Eigener Beamter hatte humanitären Aufenthalt empfohlen =

   Linz (APA) - Im Streit um die Abschiebung zweier achtjähriger Mädchen in den Kosovo wehrt sich der Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl (S), gegen die Kritik von Innenministerin Maria Fekter (V). Die Ministerin hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des abgelehnten humanitärem Aufenthalts geäußert. Sein eigener Beamter habe sich für das Bleiberecht ausgesprochen, so der Bürgermeister im ORF-Interview.

   Hackl betonte, der Magistrat habe in dieser Frage gar keine Entscheidungskompetenz. Obwohl sein Beamter der Sicherheitsdirektion die Zuerkennung des humanitären Aufenthaltes sogar empfohlen habe, sei die Beurteilung dort trotzdem negativ ausgefallen, so Hackl. (…)“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Welche Zweifel sind aufgetaucht, dass die von Amtswegen durchzuführende Prüfung rechtens war?
  2. Wie viele Familien wurden 2009 und 2010 bereits abgeschoben?
  3. Wird bei jeder dieser bereits abgeschobenen Familien die Ablehnung des humanitären Aufenthalts auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wenn nein, geschieht dies nur, weil der Fall in den Medien war?
  6. Wird in Zukunft bei jeder Familie eine Ablehnung des humanitären Aufenthalts nochmals auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden?
  7. Wenn nein, warum nicht?
  8. Wenn ja, warum?
  9. Wenn ja, vertrauen Sie den zuständigen Beamten nicht?
  10. Wer hat sich in diesem Fall gegen das Bleiberecht ausgesprochen?
  11. Wer ist in diesem Fall laut Gesetz letztverantwortlich?
  12. Gab es in diesem Zusammenhang irgendwelche Weisungen?
  13. Wenn ja, von wem?
  14. Wenn ja, an wen?
  15. Wenn ja, welchen Inhalts?