6677/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Überprüfung der Ablehnung des humanitären Aufenthalts auf seine Rechtmäßigkeit
Vorarlberg online berichtete am 17. Oktober 2010 folgende:
„Asyl - Fekter: Absetzung notwendige Konsequenz, kein Bauernopfer
(…) Beim Fall der beiden kosovarischen Mädchen prüfe das Innenministerium zurzeit die Vorgangsweise des Magistrats Steyr hinsichtlich der Ablehnung des humanitären Aufenthalts auf seine Rechtmäßigkeit, so Fekter. Es seien Zweifel aufgetaucht, dass die von Amtswegen durchzuführende Prüfung rechtens war. (…)“
Die APA197 vom 17.Oktober 2010 berichtete:
„Asyl - Bürgermeister von Steyr wehrt sich gegen Fekter-Kritik
Utl.: Eigener Beamter hatte humanitären Aufenthalt empfohlen =
Linz (APA) - Im Streit um die Abschiebung zweier achtjähriger Mädchen in den Kosovo wehrt sich der Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl (S), gegen die Kritik von Innenministerin Maria Fekter (V). Die Ministerin hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des abgelehnten humanitärem Aufenthalts geäußert. Sein eigener Beamter habe sich für das Bleiberecht ausgesprochen, so der Bürgermeister im ORF-Interview.
Hackl betonte, der Magistrat habe in dieser Frage gar keine Entscheidungskompetenz. Obwohl sein Beamter der Sicherheitsdirektion die Zuerkennung des humanitären Aufenthaltes sogar empfohlen habe, sei die Beurteilung dort trotzdem negativ ausgefallen, so Hackl. (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: