6678/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Pflicht zur unverzüglichen Ausreise

 

Die Zeitung Österreich vom 9.Oktober 2010 berichtete folgendes:

„240 Kindern droht heuer Abschiebung

(…) Im Schnitt werden pro Monat rund 200 Personen abgeschoben. Bis August waren es 1.667. In vielen Fällen sind aufwendige Polizeieinsätze nötig, die „Abschiebetrupps“ kommen meist überfallsartig in den frühen Morgenstunden.

65 Prozent der Abgeschobenen sind Familien (Mutter, Vater, drei Kinder). Im Schnitt werden 26 Familien pro Monat ausgewiesen. Bis zum Jahresende müssen somit rund 240 Kinder mit ihren Eltern Österreich verlassen. (…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wird bei den heuer abgeschobenen Familien dieselbe Vorgehensweise gewählt werden, wie beim Fall Komani?
  2. Wie werden Sie bei den noch abzuschiebenden Familien vorgehen?
  3. Wurden von der Behörde diese Familien, gegen die eine durchsetzbare Ausweisung gemäß § 10 AsylG 2005 erlassen wurde, über ihre Pflicht zur unverzüglichen Ausreise informiert?
  4. Wenn ja, wie viele sind dieser Pflicht nicht nachgekommen und mussten somit abgeschoben werden?
  5. Gab es im Fall Komani im Zusammenhang mit der Ausweisung einen Durchsetzungsaufschub?
  6. Kam es im Fall Komani zur Abschiebung weil sie ihrer Verpflichtung zur Ausreise (§ 67, § 10 AsylG 2005) nicht zeitgerecht nachgekommen sind?