6680/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Stefan
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend die Wahrung des Wahlrechts von Bürgern bei der Briefwahl
Ein Bericht des Rowntree Trust über die Wahlen regt in Großbritannien, wo es seit 2000 möglich ist auf dem Postweg zu wählen, die Gemüter auf. Diese Möglichkeit werde von den Moslemgemeinden genutzt. Die sogenannten Biraderi-Bruderschaften aus Pakistan, Bangladesh, Kaschmir u.ä. nutzten diesen Weg um ihren weiblichen Klanmitgliedern die Stimmen abzunehmen. Politiker hätten dabei die Möglichkeit entdeckt, sich mit den Klanchefs anzufreunden und sich so Stimmen zu sichern. Die meisten dieser Vorfälle wären in Oldham, Blackburn, Burnely und Birmingham, aber auch in Yorkshire, das wären die bekannten Moslemgebiete, die immer wieder genannt würden, wenn es Randale oder sonstige Probleme gäbe, vorgekommen.
Diese Politiker hätten einen "dramatischen Wahlerfolg" erreicht, indem sie sich mit den Klans verbündet hätten.
Bei den Briefwahlen würde aber dadurch besonders den Frauen die Möglichkeit, ihre Stimme beim Urnengang geheim zu halten, genommen und ermöglichten den Klanchefs, ihre Familienmitglieder zu zwingen, ihre Stimmen dem vom Klan gewählten Kandidaten zu geben.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage