6681/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium für Inneres
Die Zivildienstgesetz-Novelle 2010 beinhaltet in § 6b folgenden Absatz 5:
„(5) Von Wehrpflichtigen nach Abs. 3 ist kein Grundwehrdienst zu leisten. Der jeweils zuständige Bundesminister kann durch Verordnung festlegen, wie weit der bereits vollständig abgeleistete ordentliche Zivildienst bei der jeweiligen Ausbildung Berücksichtigung findet, wobei auch eine militärische Ausbildung vorgesehen werden kann.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage: