6728/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Prozesshilfe und Opferschutzorganisationen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

Österreich ist ein Rechtsstaat, in dem jedem und jeder der Weg zu Gerichten offen
steht, um gegen Unrecht anzukämpfen oder sich gegen Benachteiligung oder
Beschädigung zu wehren.

Leider ist dieser Weg auch mit Kosten verbunden, weswegen die Erreichung dieses
Rechts - selbst bei eindeutig festzustellender Sachlage oder objektiver
Benachteilung von Betroffenen - f
ür viele Menschen mit Hürden verbunden ist.

Genau hier springen" Opferschutzeinrichtungen wie zum Beispiel der Weiße Ring in
die Bresche. Sie stehen Betroffenen entgeltfrei zur Verfügung und organisieren die
sog.
Prozessbegleitung", die dafür sorgen tragen soll, dass die Frage der
Leistbarkeit nicht zur Basis f
ür Rechtssicherheit oder Rechtsschutz wird.

Angeregt durch zur Kenntnis gebrachte Vorfälle im Bereich
Opferschutzorganisationen bzw. Prozessbegleitungen stellen die unterzeichnenden
Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende


ANFRAGE

1.         Wie lauten die Kriterien, die jemand erfüllen muss, um eine sog.
Prozessbegleitung" nach §66 Abs. 2 StPO zu erhalten?

2.         Stimmt es, dass dem Antrag auf Prozessbegleitung keine anwaltliche
Vertretung in diesem Falle vorausgehen darf?

3.      Falls ja, warum?

4.      Was sind die Gründe dafür, dass eine Person, die bereits in einer
Angelegenheit anwaltlich vertreten wurde, von der Inanspruchnahme der
Prozessbegleitung ausgeschlossen wird?

5.      Was wird seitens des BMJ bzw. des Gesetzgebers im Falle der
Prozessbegleitung unter
anwaltlicher Vertretung" verstanden?

6.      Wie in der Einleitung erwähnt, stellen die Verfahrenskosten für viele ein
wichtiges Argument dar. Diese Kosten k
önnen auch während eines bereits
laufenden Verfahrens so hohe Dimensionen annehmen, sodass es f
ür
einzelne plötzlich nicht mehr leistbar wird. Auch kann es passieren, dass sich
Rechtschutzversicherungen aus Verpflichtungen gegenüber ihren
Versicherten l
ösen. Gibt es für einen solchen Fall Möglichkeiten zur
Inanspruchnahme der Prozessbegleitung?

7.      Falls nein, warum nicht?

8.      Ist es richtig, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf
psychosoziale oder juristische Prozessbegleitung besteht?

9.      Bei welcher Institution oder Behörde kann ein Opfer einen derartigen Antrag
stellen?

10. Wie wird über derartige Anträge entschieden (Bescheid, Beschluss etc)?

11.      Kann das Opfer eine ablehnende Entscheidungen durch Rechtsmittel
bek
ämpfen?


12. Wenn die Frage 11 mit Nein beantwortet wird, welche sonstigen Möglichkeiten
bestehen

13. Wie kann sich ein Opfer gegen die Nicht-Gewährung von psychosozialer oder
juristischer Prozessbegleitung zur Wehr setzen?

14.Sind Opferschutzeinrichtungen, die im Auftrag des Justizministeriums tätig
werden, nach außen als solche erkennbar und von anderen privatrechtlichen
Vereinen oder Organisationen, auf die das nicht zutrifft, auch für Laien
unterscheidbar?

15.Sind Opferschutzeinrichtungen verpflichtet, auch wenn sie im konkreten Fall
nicht zuständig sind, Ansuchen um psychosoziale oder juristische
Prozessbegleitung entgegenzunehmen und an die zuständige
Opferschutzeinrichtung weiterzuleiten?

16. Wie viele Anträge auf Gewährung einer Prozessbegleitung wurden in den
Jahren 2008, 2009 und 2010 gestellt?

17. Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 abgelehnt?
18.Wie lauten die häufigsten Ablehnungsgründe?

19.  Da sich das Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung sehr stark bei
der Staatsanwaltschaft konzentriert, und diese dadurch von Beginn an
umfassende Informationen zum Opfer besitzt, w
äre es sicherlich sinnvoll, die
Entscheidung über die Gewährung einer Prozesshilfe eben dort anzusiedeln.
Wie sieht dies die Frau Justizministerin?

20.  Im Bereich der psychologischen und juristischen Prozessbegleitung haben vor
allem Opferschutzorganisationen eine wichtige Rolle inne. Welche Kriterien
muss eine Organisation erf
üllen, um als Operschutzorganisation" fungieren
zu können?

21.  Wieviele Opferschutzorganisationen gibt es in Österreich?

22.Erhalten die Opferschutzorganisation in Österreich eine finanzielle Zuwendung
seitens des Bundesministeriums für Justiz und/oder der Gerichte?

23.  Wenn ja, wodurch begründet sich diese Zuwendung?

24.  Wie wird dies abgerechnet?

25.  Welchen Gesamtbetrag haben die diversen Opferschutzorganisationen in den
Jahren 2008, 2009 und für ihre Leistungen erhalten?

26.  Welche Organisation erhielt darunter am meisten?

27.Auf wie viel beläuft sich der Betrag, den diese Organisation erhielt?

28.  Welche Aufgaben erfüllen Opferschutzorganisationen gegenüber ihren
KlientInnen?

29.  Welche Aufgaben erfüllen Opferschutzorganisationen gegenüber dem
Bundesministerium für Justiz bzw. den Gerichten?

30.Welche Ausbildung müssen MitarbeiterInnen von Opferschutzorganisationen
aufweisen?

31.Unterliegen MitarbeiterInnen von Opferschutzorganisationen bestimmten
Pflichten wie z.B. solchen zur Verschwiegenheit? Wenn ja, welche?

32.  Falls ja, gelten diese Verpflichtungen auch für ehrenamtliche MitarbeiterInnen
und Funktion
ärInnen solcher Organisationen?

33.  Wird die Arbeit der Opferschutzorganisation evaluiert bzw. kontrolliert?

34.  Wenn ja, wie?

35.  Welche Mittel stehen einer betroffenen Person offen, wenn die Prozesshilfe
bei Mitwirkung einer Opferschutzorganisation abgelehnt wurde?

36.  Gibt es Gründe der Befangenheit, die eine Opferschutzorganisation von
Beratungs- oder Vertretungsarbeit ausschlie
ßt? Wenn ja, wie lauten sie?

37.In vielen Fällen passiert es, dass Opferschutzorganisationen externe Anwälte
mit der Vertretung ihrer KlientInnen betreuen. Im Wissen um diese Praxis
stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll w
äre betroffenen Opfern den direkten
Weg zu ebensolchen Anw
älten im Sinne der Prozessbegleitung zu gestatten.
Wie steht die Bundesministerin zu diesem Vorschlag?