673/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
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ANFRAGE

 

der Abg. Mag. Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

betreffend Abgehen von der Koedukation im schulischen Unterricht

 

 

Die neue Frauenministerin hat in einer Zeitungsmeldung vom 12.12.2008 die bisher in Österreich vor allem im öffentlichen Schulwesen akzeptierte Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht in Frage gestellt.

So sollen nach den Vorstellungen  der Frau Bundesminister für Frauenangelegenheiten Buben und Mädchen im schulischen Unterricht in einer ganzen Reihe von Fächern wiederum getrennt unterrichtet werden.

Obwohl diese Vorstellungen durch die Frau Bundesminister mediale Verbreitung fanden, wurden alle damit im Zusammenhang stehenden bzw. sich daraus ergebenden erziehungswissenschaftlichen, bildungswissenschaftlichen, schul­organisatorischen, budgetären usw. Fragestellungen vornehm ausgespart.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende

 

Anfrage:

 

  1. Was sind die von Ihnen als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten konkret vertretenen Vorstellungen und Forderungen zur Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht?
  2. Auf der Grundlage welcher kompetenzrechtlichen Zuständigkeit nach dem Bundesministeriengesetz haben Sie sich als ressortzuständige Bundesministerin für Frauenangelegenheiten zur Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht geäußert?
  3. Welche kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten nach dem Bundes­ministeriengesetz kommen dem Bundesministerium für Frauen­angelegenheiten überhaupt in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht zu?
  4. Auf welche wissenschaftliche Expertise stützen Sie als ressortzuständige Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Ihre Meinung zur Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht?
  5. Welche Studien haben Sie als ressortzuständige Bundesministerin für Frauenangelegenheiten zum Thema Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht bereits in Auftrag gegeben?
  6. Welche Resultate liegen bereits vor bzw. bis wann werden diesbezügliche Resultate vorliegen?
  7. Welche Studien haben Ihre unmittelbaren Vorgängerinnen Frau Bundesminister Bures und Frau Bundesminister Silhavy als ressortzuständige Bundesministerinnen für Frauenangelegenheiten zum Thema Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht bereits in Auftrag gegeben?
  8. Welche Resultate liegen bereits vor bzw. bis wann werden diesbezügliche Resultate vorliegen?
  9. Welche Studien haben Ihre mittelbaren Vorgängerinnen Frau Bundesminister Rauch-Kallat und Herr Bundesminister Haupt zum Thema Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht bereits in Auftrag gegeben?
  10. Welche Resultate liegen bereits vor bzw. bis wann werden diesbezügliche Resultate vorliegen?
  11. Haben Sie Ihre Vorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht bereits an die für das Schulwesen zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur weitergeleitet?
  12. Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Detailvorstellungen in schulorganisatorischer und budgetärer Hinsicht 2009-2013?
  13. Umfassen diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die schulorganisatorischen Konsequenzen für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2009-2013?
  14. Wurden diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die schulorganisatorischen Konsequenzen 2009-2013 gemeinsam mit dem für das Pflichtschulwesen mitzuständigen Ländern und Gemeinden besprochen?
  15. Umfassen diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die budgetären Konsequenzen 2009-2013?
  16. Wurden diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die budgetären Konsequenzen 2009-2013 gemeinsam mit dem für das Pflichtschulwesen mitzuständigen Ländern und Gemeinden besprochen?
  17. Umfassen diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die personellen Konsequenzen für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2009-2013?
  18. Wurden diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die personellen Konsequenzen 2009-2013 gemeinsam mit dem für das Pflichtschulwesen mitzuständigen Ländern und Gemeinden besprochen?
  19. Werden diese schulorganisatorischen, personellen und budgetären Konsequenzen für die Budgets 2009-2013 in Ihrem Ressortbudget Berücksichtigung finden?

  1. Werden diese schulorganisatorischen, personellen und budgetären Konsequenzen für die Budgets 2009-2013 nach Ihrer Kenntnis im Ressortbudget des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Berücksichtigung finden?
  2. Werden diese schulorganisatorischen, personellen und budgetären Konsequenzen für die Budgets 2009-2013 nach Ihrer Kenntnis in den Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern und Gemeinden Berücksichtigung finden?