6745/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend unterlassene Auswertung der Rufdatenrückerfassung in der Causa Kampusch

 

 

In einem Schreiben hat sich der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes und Mitglied der sogenannten „Kampusch-Evaluierungskommission“, Dr. Johann Rzeszut, am 29. September 2010 an die fünf Klubobleute im Nationalrat gewandt. Darin schildert Dr. Rzeszut sachlich nicht nachvollziehbare Vorgangsweisen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Entführungs- und Abgängigkeitsfall „Natascha Kampusch“.

 

So schreibt Dr. Rzeszut: Auf derselben Linie lag es, dass es von staatsanwaltschaftlicher Seite unter anderem auch nicht der Mühe wert befunden wurde, die (später als aussagerelevant verifizierten) Ergebnisse einer Rufdatenrückerfassung, die hinsichtlich sichergestellter Mobiltelefone angeordnet worden war, überhaupt nur zu sichten, geschweige denn auszuwerten.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wie viele Mobiltelefone wurden sichergestellt?

 

2.    Wie viele Rufdatenrückerfassungen wurden angeordnet?

 

3.    Wie viele dieser Rufdatenrückerfassungen wurden von der Staatsanwaltschaft ausgewertet?