682/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.01.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Gerald Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Bundes-Sportförderung

„Die Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel stiegen von € 33,43 Mio. im Jahre 2000 auf € 61,22 Mio. im Jahre 2007 – dies stellt eine Steigerung von über 83% dar. Diese bedeutende Steigerung an verfügbaren Fördermitteln im Bereich der Besonderen Bundes-Sportförderung resultiert auf die im Glücksspielgesetz festgelegte gesetzliche Verankerung, dass Förderungsmittel in der Höhe von 3 % der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien für die Besondere Bundes-Sportförderung durch den Bund zur Verfügung gestellt werden.“[1]

Im letzten Jahrzehnt erfuhr der organisierte Sport in der Relation zu vergleichbaren Fördernehmern der Republik Österreich eine überproportionale Steigerung seiner Fördermittel. Diese Steigerung geht vor allem auf die Aufhebung der so genannten oberen Deckelung der Mittel aus dem jährlichen Umsatzerlös der Österreichischen Lotterien zurück. Mit der Aufhebung dieser Deckelung kamen die vollen 3% des Umsatzerlöses der Lotterien dem organisierten Sport zu Gute. Unter anderem war die Intention dieser Aufhebung (BSFG 2005) die Sicherstellung der künftigen Finanzierung der drei Sport-Dachverbände, des ÖFB (Österreichischer Fußballbund), des ÖOC (Österreichisches Olympisches Comité) und der BSO (Bundes-Sportorganisation).

Nicht zuletzt aufgrund der Aufhebung der Deckelung im Glückspielmonopolgesetz standen 2007 alleine den drei Dachverbände insgesamt € 19,11 Millionen an Fördermittel zur Verfügung. Das bedeutete für sie eine Steigerung der Förderung gegenüber 2004 um mehr als 27%. Die Dachverbände verteilten bis zum Inkrafttreten des Bundes-Sportförderungsgesetztes 2005 den größten Teil der erhaltenen Fördergelder an ihre Landesverbände nach deren Zahl an Vereinen und Sektionen, ohne dafür Bundesländer übergreifende, nachhaltige Projekte und Initiativen vorlegen zu müssen. Um diese von den Dachverbänden bis dahin bevorzugte Vergabepraxis nach dem „reinen Gießkannenprinzip“ zu unterlaufen bzw. eine nachvollziehbare, nachhaltige und standardisierte Projektförderung zu ermöglichen, wurden mit dem BSFG 2005 Mittel und damit Möglichkeiten der Dachverbände beträchtlich erweitert. So erhalten die Dachverbände seit 2006 aus der Besonderen Bundes-Sportförderung für die Realisierung von innovativen Sportprojekten, für die Umsetzung von bundesweiten Bewegungsprogrammen, aber auch für Strukturmaßnahmen zusätzliche Mittel. Die Sockelförderung blieb auf Wunsch der Verbandsvertreter in ihrer alten Form bestehen, somit auch ein Teil der „Gießkannenvergabepraxis“. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wurde jedoch die Möglichkeit geschaffen, gleichartige Tätigkeiten der Dachverbände zu bündeln, um mehr Effizienz bei der Verwendung der Mittel zu erzielen.

Mit den zusätzlichen Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung wurde zwar eine neue Vergabepraxis durch Vergabekommissionen bei der BSO festgeschrieben, allerdings gelang es nicht, diese Kommissionen vom Förderwerber unabhängig zu gestalten. D.h. die Entscheidung über die Vergabe der Mittel treffen Vertreter der Dach- bzw. Fachverbände und der BSO, die in den entsprechenden Kommissionen sitzen. Sie besitzen volles Stimmrecht und sind somit de facto Förderwerber und Fördergeber in einer Person. Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel und die rechnerische Richtigkeitsprüfung werden vom Kontrollausschuss bzw. der untergeordneten Kontrollkommission vorgenommen. Der Kontrollausschuss ist bei der BSO eingerichtet und setzt sich wiederum aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern der Dachverbände, des Sportfachrates und der BSO zusammen. Die Vertreter des Fördergebers (zwei Beamte der Sektion Sport) besitzen zwar ein Veto-, aber kein Stimmrecht. In den Kontrolleinrichtungen wurde somit das Prinzip der de facto Personalunion auch auf den Rechnungsleger bzw. den Rechnungsprüfer übertragen.

Die in den Medien berichtete Malversation von Fördergeldern in der Höhe von kolportierten € 700.00.- aus Mitteln der Bundes-Sportförderung durch den ASVÖ - Burgenland zeigt auf, dass Vergabe und Kontrolle der Bundesportförderung selbst einer eingehenden Überprüfung und Entflechtung bedürfen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende


Anfrage:

  1. Sehen Sie in der Besetzung der Vergabekommissionen nach §10 BSFG mit Vertretern der Sportverbände Objektivität, Unabhängigkeit und Unbefangenheit bei den Vergabeentscheidungen gewährleistet?
    1. Wenn ja, wie begründen Sie diese Bewertung?
    2. Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um diese Bedingungen zu gewährleisten?
  2. Können Sie ausschließen, dass Vertreter der Förderwerber in den Vergabekommissionen über eigene Projekte entscheiden?
    1. Wenn ja, wie stellen Sie diesen Umstand sicher?
    2. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diesen Umstand sicherzustellen?
  3. Wie stehen Sie zu der Vergabepraxis durch die Dachverbände an ihre Landesverbände betreffend die Mittel der so genannten Sockelförderung (§10 Abs.1 Z4 BSFG)?
  4. Wie hoch ist der Aufwand der Bundes- und Landesdachverbände für Verwaltung und Administration für die Jahre 2007/08 aus den Mitteln der Bundes-Sportförderung? (Angaben bitte pro Verband in absoluten Zahlen nach Personalkosten und Sachaufwand gliedern.)
  5. Halten Sie das derzeit angewendete Abrechnungssystem der Bundes–Sportförderungsmittel für effizient und den Zielen einer modernen Verwaltung angemessen?
    1. Wenn ja, wie begründen Sie diese Bewertung?
    2. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen, um das Abrechnungssystem effizienter zu gestalten?
  6. Können Sie ausschließen, dass die o. a. Malversation von Fördermittel durch das bestehende Abrechnungssystems erleichtert wurde?
    1. Wenn ja, wie begründen Sie diese Annahme?
    2. Wenn nein, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
  7. Die Richtlinie zur Abrechnung der Bundes-Sportförderungsmittel anerkennt nur die Vorlage von Originalbelegen (Rechnungen, Kontoauszüge etc.) der Letztverbraucher, die sich auf Maßnahmen beziehen, für die Bundes-Sportförderung gewährt wurde. In welchem Ausmaß wurde dies von den Rechnungslegern betreffend das Jahr 2007 erfüllt?
    1. Wie hoch war der Prozentsatz der vorgelegten Abrechnungen, die nicht diesen Vorgaben entsprach?
    2. Welche waren die Hauptmängelpunkte?
    3. Wie erfolgt in der Praxis die Behebung dieser Mängel?
    4. In welchen Fällen kam es tatsächlich zu Rückzahlungsforderungen von Seiten des BKA?
  8. Wie hat sich der Personalstand in den Dachverbänden seit 2004 entwickelt? (Bitte in absoluten Zahlen nach Dachverband, Kalenderjahr und Prozentsatz des Beschäftigungsgrades gliedern.)
  9. Wie beurteilen Sie den Umstand, dass die Dachverbände ASKÖ und Union im       Abrechnungszeitraum 2006 den größten Teil der Förderungen gemäß §10 Abs.1 Z5 lit. c BSFG, nämlich 20% bzw. 31%, für Strukturverbesserungsmaßnahmen           aufgewendet haben?
  10. Welcher Art waren die Qualitätsverbesserungen, die über geförderte Strukturmaßnahmen für die Jahre 2006 und 2007 bei den Dachverbänden angestrebt wurden?
  11. In welcher Form legen die Dachverbände ihre Vorhaben betreffend Strukturverbesserungsmaßnahmen bzw. Strukturreformen gemäß §10 Abs.1 Z5 lit.c BSFG dar?
  12. Gibt es verbindliche Aufzeichnungen von Seiten der Dachverbände, die aufschlussreich Auskunft über die Art der angestrebten Strukturverbesserungsmaßnahmen bzw. Strukturreformen gemäß §10 Abs.1 Z5 lit.c BSFG geben?
  13. Werden von den Dachverbänden bezüglich der angestrebten Strukturverbesserungsmaßnahmen bzw. Strukturreformen gemäß §10Abs.1 Z5 lit.c BSFG interne Controllingmaßnahmen vorgeschlagen bzw. selbst durchgeführt?
  14. Erlaubt der derzeit gepflogene Informationsfluss von den Dachverbänden zu den zuständigen Beamten in der Sektion Sport die Erstellung eines eindeutigen Bildes über die Verwendung der Fördermittel gemäß §10Abs.1 Z5 lit.c BSFG?
    1. Wenn ja, wie werden diese Informationen von den Dachverbänden aufbereitet und wie werden sie von den Beamten verarbeitet?
    2. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie treffen, um einen optimalen Informationsfluss zwischen Dachverbänden und zuständigen Beamten zu gewährleisten?
    3. Wie beurteilen Sie die Effizienz der Bundes-Sportförderung unter Berücksichtigung ihrer Antworten zu ab. bzw. b.?
  15. Gibt es von Seiten Ihres Ressort eine standardisierte Vorgehensweise zwecks Überprüfung der angeführten Verbesserungsmaßnahmen gemäß §10Abs.1 Z5 lit.c BSFG, die ein tatsächliches und vergleichbares Bild von Ausgangssituation und angegeben Zielzustand ermöglicht?
    1. Wenn ja, wie sieht diese Vorgehensweise aus?
    2. Wenn nein, wie werden die tatsächlichen Fortschritte der Maßnahmen von Seiten Ihres Ressorts überprüft?


[1]  Evaluierungsbericht 2007 gemäß § 11 Abs. 6 BSPF-G; S.11