682/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.01.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Gerald Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Bundes-Sportförderung
„Die Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel stiegen von € 33,43 Mio. im Jahre 2000 auf € 61,22 Mio. im Jahre 2007 – dies stellt eine Steigerung von über 83% dar. Diese bedeutende Steigerung an verfügbaren Fördermitteln im Bereich der Besonderen Bundes-Sportförderung resultiert auf die im Glücksspielgesetz festgelegte gesetzliche Verankerung, dass Förderungsmittel in der Höhe von 3 % der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien für die Besondere Bundes-Sportförderung durch den Bund zur Verfügung gestellt werden.“[1]
Im letzten Jahrzehnt erfuhr der organisierte Sport in der Relation zu vergleichbaren Fördernehmern der Republik Österreich eine überproportionale Steigerung seiner Fördermittel. Diese Steigerung geht vor allem auf die Aufhebung der so genannten oberen Deckelung der Mittel aus dem jährlichen Umsatzerlös der Österreichischen Lotterien zurück. Mit der Aufhebung dieser Deckelung kamen die vollen 3% des Umsatzerlöses der Lotterien dem organisierten Sport zu Gute. Unter anderem war die Intention dieser Aufhebung (BSFG 2005) die Sicherstellung der künftigen Finanzierung der drei Sport-Dachverbände, des ÖFB (Österreichischer Fußballbund), des ÖOC (Österreichisches Olympisches Comité) und der BSO (Bundes-Sportorganisation).
Nicht zuletzt aufgrund der Aufhebung der Deckelung im Glückspielmonopolgesetz standen 2007 alleine den drei Dachverbände insgesamt € 19,11 Millionen an Fördermittel zur Verfügung. Das bedeutete für sie eine Steigerung der Förderung gegenüber 2004 um mehr als 27%. Die Dachverbände verteilten bis zum Inkrafttreten des Bundes-Sportförderungsgesetztes 2005 den größten Teil der erhaltenen Fördergelder an ihre Landesverbände nach deren Zahl an Vereinen und Sektionen, ohne dafür Bundesländer übergreifende, nachhaltige Projekte und Initiativen vorlegen zu müssen. Um diese von den Dachverbänden bis dahin bevorzugte Vergabepraxis nach dem „reinen Gießkannenprinzip“ zu unterlaufen bzw. eine nachvollziehbare, nachhaltige und standardisierte Projektförderung zu ermöglichen, wurden mit dem BSFG 2005 Mittel und damit Möglichkeiten der Dachverbände beträchtlich erweitert. So erhalten die Dachverbände seit 2006 aus der Besonderen Bundes-Sportförderung für die Realisierung von innovativen Sportprojekten, für die Umsetzung von bundesweiten Bewegungsprogrammen, aber auch für Strukturmaßnahmen zusätzliche Mittel. Die Sockelförderung blieb auf Wunsch der Verbandsvertreter in ihrer alten Form bestehen, somit auch ein Teil der „Gießkannenvergabepraxis“. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wurde jedoch die Möglichkeit geschaffen, gleichartige Tätigkeiten der Dachverbände zu bündeln, um mehr Effizienz bei der Verwendung der Mittel zu erzielen.
Mit den zusätzlichen Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung wurde zwar eine neue Vergabepraxis durch Vergabekommissionen bei der BSO festgeschrieben, allerdings gelang es nicht, diese Kommissionen vom Förderwerber unabhängig zu gestalten. D.h. die Entscheidung über die Vergabe der Mittel treffen Vertreter der Dach- bzw. Fachverbände und der BSO, die in den entsprechenden Kommissionen sitzen. Sie besitzen volles Stimmrecht und sind somit de facto Förderwerber und Fördergeber in einer Person. Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel und die rechnerische Richtigkeitsprüfung werden vom Kontrollausschuss bzw. der untergeordneten Kontrollkommission vorgenommen. Der Kontrollausschuss ist bei der BSO eingerichtet und setzt sich wiederum aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern der Dachverbände, des Sportfachrates und der BSO zusammen. Die Vertreter des Fördergebers (zwei Beamte der Sektion Sport) besitzen zwar ein Veto-, aber kein Stimmrecht. In den Kontrolleinrichtungen wurde somit das Prinzip der de facto Personalunion auch auf den Rechnungsleger bzw. den Rechnungsprüfer übertragen.
Die in den Medien berichtete Malversation von Fördergeldern in der Höhe von kolportierten € 700.00.- aus Mitteln der Bundes-Sportförderung durch den ASVÖ - Burgenland zeigt auf, dass Vergabe und Kontrolle der Bundesportförderung selbst einer eingehenden Überprüfung und Entflechtung bedürfen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
Anfrage: