6834/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.11.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Justiz

betreffend Geschäftsvorgänge im Fall Natascha Kampusch 2004

 

 

Wie aus der FPÖ vertraulich zugespielten Unterlagen eines Adress- und Risikomanagementunternehmens hervorgeht, wurde Natascha Kampusch in der Datenbank des Unternehmens am 1. April 2004 erstmalig erfasst. Die Firma "Deltavista Data & Decision Engineers" bietet u.a. für Banken, Handygeschäfte etc. Auskünfte an – v.a. über Privatpersonen hinsichtlich deren Bonität.

 

Selbst unter der Annahme, dass derartige Datenbankeinträge oftmals fehlerhaft sein können, wäre es äußerst unwahrscheinlich anzunehmen, dass sich der zuständige Sachbearbeiter beim Erfassen des Datensatzes im (damals) aktuellen Datum geirrt hätte.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Haben Sie von dem o.a. Eintrag bereits Kenntnis erlangt?

2.     Wie ist es nach Ansicht des BMJ zu interpretieren, dass Natascha Kampusch im Jahr 2004, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits jahrelang als vermisst galt, in eine Datenbank eingetragen wurde, in die man normalerweise nur bei Auftreten eines Geschäftsvorgangs, der zu einer Bonitätsmeldung führt, eingetragen wird?

3.     Hat die zur Zeit ermittelnde StA Innsbruck vom o.a. Sachverhalt bereits Erkenntnis erlangt bzw. wurde sie davon in Kenntnis gesetzt?

4.     Falls nein, bis wann werden Sie die zur Zeit ermittelnde StA Innsbruck vom o.a. Sachverhalt in Kenntnis setzen?