6834/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.11.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Justiz
betreffend Geschäftsvorgänge im Fall Natascha Kampusch 2004
Wie aus der FPÖ vertraulich zugespielten Unterlagen eines Adress- und Risikomanagementunternehmens hervorgeht, wurde Natascha Kampusch in der Datenbank des Unternehmens am 1. April 2004 erstmalig erfasst. Die Firma "Deltavista Data & Decision Engineers" bietet u.a. für Banken, Handygeschäfte etc. Auskünfte an – v.a. über Privatpersonen hinsichtlich deren Bonität.
Selbst unter der Annahme, dass derartige Datenbankeinträge oftmals fehlerhaft sein können, wäre es äußerst unwahrscheinlich anzunehmen, dass sich der zuständige Sachbearbeiter beim Erfassen des Datensatzes im (damals) aktuellen Datum geirrt hätte.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz die folgende
Anfrage
1. Haben Sie von dem o.a. Eintrag bereits Kenntnis erlangt?
2. Wie ist es nach Ansicht des BMJ zu interpretieren, dass Natascha Kampusch im Jahr 2004, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits jahrelang als vermisst galt, in eine Datenbank eingetragen wurde, in die man normalerweise nur bei Auftreten eines Geschäftsvorgangs, der zu einer Bonitätsmeldung führt, eingetragen wird?
3. Hat die zur Zeit ermittelnde StA Innsbruck vom o.a. Sachverhalt bereits Erkenntnis erlangt bzw. wurde sie davon in Kenntnis gesetzt?
4. Falls nein, bis wann werden Sie die zur Zeit ermittelnde StA Innsbruck vom o.a. Sachverhalt in Kenntnis setzen?