6836/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.11.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend IP-Adressen des Entführers Wolfgang Priklopil
In einem Schreiben hat sich der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes und Mitglied der sogenannten „Kampusch-Evaluierungskommission“, Dr. Johann Rzeszut, am 29. September 2010 an die fünf Klubobleute im Nationalrat gewandt. Darin schildert Dr. Rzeszut sachlich nicht nachvollziehbare Vorgangsweisen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Entführungs- und Abgängigkeitsfall „Natascha Kampusch“.
So schreibt Dr. Rzeszut in Bezug auf mögliche Mittäter: „Obwohl die Angaben der Tatzeugin seit teilweise länger als acht Jahren aktenkundig waren, wurde das Anwesen des Wolfgang Priklopil in Straßhof auf der Basis allein der Opferangaben über nur einen (am 23. August 2006 aus dem Leben geschiedenen) Entführer justiziell umgehend zur teilweisen Räumung freigegeben und das Ermittlungsverfahren (zunächst bereits) nach wenigen Wochen finalisiert. Dass im Anwesen des Nachrichtentechnikers Wolfgang Priklopil in der Folge keine wie immer geartete elektronische telekommunikative Ausrüstung, insbesondere auch kein einschlägiges Speichermaterial gefunden wurde, musste daher nicht verwundern.“
So gibt es jedoch zwei sogenannte IP-Adressen bei der Firma UTA Telekom AG - welche dem Benutzer Wolfgang Priklopil zugewiesen werden können:
212.152.143.254
212.152.138.168
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Wurden die beiden IP-Adressen bereits überprüft?
2. Wenn ja, wann und von wem?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn nein, wird die veranlasst?
5. Ist diesbezüglich die Firma UTA Telekom AG kontaktiert worden?