6854/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2010
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A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kurt List

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend begründeter Verdacht der Beweisunterdrückung

 

Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Heeresangehörigen Vzlt. H.S. eingeleitet und das heutige BAK- Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (ehemalige BIA) mit den Ermittlungen beauftragt. Aus diesem Grund wurde H.S. am 25. November 2005, 10. August 2006 und am 20. April 2010 von BAK-Beamten einvernommen. Allerdings sind viele der von H.S. diesbezüglich getätigten Angaben sowie Beweismittel im Strafakt (LG Wien Tl.: 245 UR296/06) nicht zu finden und es bestehen (auch bezüglich der sonstigen Strafverfahren, an denen H.S. beteiligt ist) diverse Ungereimtheiten, die es zu hinterfragen gilt. Exemplarisch seien einige dieser Ungereimtheiten genannt:

Auf Grund der weiterführenden Ermittlungen zwischen März 2007 und September 2007 durch das HAA wurde versucht, neue Beweise gegen H.S. zu finden. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden fünf Staffelkollegen von H.S. einvernommen. Zu diesen Einvernahmen finden sich jedoch keine Einvernahmeprotokolle und Ermittlungsergebnisse im Strafakt (LG Wien Wl.:245 UR 196/06).

Auch wurden die Ermittlungen auf den Dienstcomputer am Arbeitsplatz von H.S. ausgedehnt. Im Zuge dieser Ermittlung wurde auch die Codekarte von H.S., ohne welcher der Computer nicht funktioniert, überprüft. Anhand dieser Karte wurde auf dem Dienstcomputer genauestens eruiert, auf welche internen Seiten H.S. der MatWi (Materialwirtschaft) der 3.VE (Verarbeitungsebene) hätte kommen können und  welche militärischen Geheimnisse er sich hätte herunterladen können. Weder die Erkenntnisse, die über den Dienst-PC gewonnen wurden, noch die Aussage des Mjr. J. befinden sich im Strafakt.

Am 11. Juni 2007 wurde H.S. verhaftet. Es folgte eine Hausdurchsuchung, die nicht nur in seinem Privathaus durchgeführt worden ist, sondern auch an seinem Arbeitsplatz in der Kaserne Hörsching. Bei der Hausdurchsuchung an seinem privaten Wohnsitz wurden alle Dokumente beschlagnahmt, welche 2006 schon durch H.S. dem HAA ausgehändigt worden sind.

Ca. 9 Monate nach Einstellung seines Verfahrens erhielt H.S. bei der Staatsanwaltschaft Wien Einsicht in seinen Strafakt. Hierbei stellte sich heraus, dass mehr als einhundert der letzten Seiten seines Strafaktes ihm und seinem Anwalt nicht übermittelt wurden.


Im Juni 2009 wurde H.S. aufgrund eines Rechtshilfeersuchen der deutschen Generalbundesanwaltschaft in der Bundespolizeidirektion Linz einvernommen. Bei der Befragung des jetzt in Deutschland beschuldigten H.S wurde ihm von der Oberstaatsanwältin H., welche die Untersuchung für das Verfahren gegen H.S. leitete, eine Kopie des „G.-“ Fax ausgehändigt. Daraufhin führte die ermittelnde Staatsanwältin vor dem Beschuldigten und seinem Anwalt ein Telefonat mit dem BVT in Wien, bei dem sich herausstellte, dass das vorher genannte Faxdokument der österreichischen Behörde unbekannt sei, obwohl dies schon bei der Hausdurchsuchung vom 11. Juni 2007 beschlagnahmt worden war.

Im Abwehramt gibt es zudem einen Akt über H.S., der ca. 3780 Seiten bzw. 12 Bände stark ist und mit der Aktenzahl 157/05 versehen ist. Dieser wurde weder der Ermittlungsbehörde, dem BVT, noch der Staatsanwaltschaft Wien ausgehändigt.

Es wurden auch  Aktenvermerke angefertigt, in denen Anweisungen von Offizieren des Abwehramtes enthalten sein sollen, gewisse Dokumente nicht an das BVT und an die Staatsanwaltschaft auszuhändigen.

 

Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

A N F R A G E

 

 

1.

Wurden seitens Ihres Ressorts Befragungen von H.S. außerhalb von behördlichen Einrichtungen vorgenommen?

 

a.

Wenn ja, wurden alle diese Befragungen protokolliert und H.S. zu Unterschrift vorgelegt?

 

b.

Wenn ja, wurden die diesbezüglichen Protokolle dem Strafakt beigefügt?

 

c.

Wenn ja, warum wurden die diesbezüglichen Protokolle nicht dem Strafakt beigefügt?

 

d.

Vorausgesetzt, dass nicht alle diese Befragungen protokolliert und H.S. zu Unterschrift vorgelegt wurden, warum bzw. auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?

 

2.

Warum werden dem Zeugen H.S. Aussagen unterstellt bzw. vorgehalten, über welche es keine Einvernahmeprotokolle gibt?


3.

Zu welchen Ergebnissen führte die Begutachtung des Computers von H.S.?

 

4.

Was hat die Einvernahme des technischen Offiziers der Black Hawk Staffel in Langenlebarn, Mjr. Andreas J., ergeben?

 

5.

Gab es eine Anweisung, dass die Faxnachricht von DI Werner G. vom 14.12.1997 nicht dem BVT ausgehändigt werden sollte?

 

6.

Gibt es einen Akt im Abwehramt mit der Aktenzahl 157/05?

 

a.

Wenn ja, was beinhaltet dieser Akt im Wesentlichen?

 

b.        

Wenn ja, wer hat diesen Akt angelegt?

 

c.

Wenn ja, wer hatte Zugang zu diesem Akt und konnte ihn einsehen?

 

d.

Wenn ja, seit wann existiert dieser Akt?

 

7.

Gab es von führenden Beamten bzw. von Ihnen als Bundesminister für Landesverteidigung oder einer anderen Person des Abwehramtes Anweisungen, dass gewisse Dokumente dieses Aktes nicht dem BVT und der Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden dürfen?

Wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese Informationen den Strafverfolgungsbehörden enthalten, obwohl das BMLVS ein intensives Eigeninteresse an Aufklärung haben müsste?

                                                                                               

8.

Gibt es über die Sachverhalte „den Greipl umdrehen“, „der Fall Victor Juschenko“ und „Einladung in die Villa des Gasprom Chefs“ (Vgl. SOP des HAA vom 18.Juli 2006) vom Beschuldigten H.S. unterschriebene  Vernehmungsprotokolle?

 

a.

Wenn ja, wer hat die Vernehmungen wann geführt?

 

b.

Wenn ja, wer hat die Protokolle angefertigt?

 

c.

Wenn nein, warum wurden keine Protokolle geführt?

 

9.

Zu welchen Erkenntnissen sind Sie durch die Einvernahmen von Vzlt. Peter P., Vzlt. Alfred S., Vzlt. Wolfgang D., Mjr. Hans Jörg H. und Mjr. Hans Jörg P. gekommen?


10.

Hat Genmjr. Wolf im Jahre 1995 in Wr. Neustadt einen zivilen Flugtag veranstaltet oder mit organisiert?

 

a.

Wenn ja, wurde dieser Flugtag im Jahr 1995 in Wr. Neustadt von Wolf und dem österr. AERO-Club organisiert?

 

b.

Wenn ja, wurde der Flugtag über eine Veranstaltungsfirma organisiert und wie hieß diese?

 

c.

Wenn ja, haben bei dieser Flugveranstaltung 1995 in Wr. Neustadt zwei MIG-29 und eine SU-27 teilgenommen?

 

d.

Wenn ja, in welchem Land waren die drei Kampfflugzeuge jeweils registriert?

 

e.

Wenn ja, von wem wurden die Fluggeräte organisiert?

 

11.

Hat jemand bzw. wer hat die Anweisungen zur „Vertuschung“ des Umstandes gegeben, dass es Berührungspunkte zwischen Airchief Wolf und dem russischen Staatsangehörigen V. gab?

 

12.

Wie beabsichtigen Sie in dieser Sache weiter zu verfahren bzw. welche weiteren Schritte werden Sie weiter veranlassen?