Eingelangt am 17.11.2010
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Jannach
und
weiterer Abgeordneter
an
den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend
Gütesiegel- und Zeichendschungel / Produktkennzeichnung am
Lebensmittelsektor
Zu
Werbezwecken werden Lebensmittel in Österreich und der EU mit
verschiedensten Gütesiegeln, Gütezeichen, Bio- und
Herkunftsgarantien, Marken- oder Kontrollstellenzeichen etc. (in weiter Folge
„Gütezeichen“ genannt) gekennzeichnet. Durch die Masse an
derartigen Kennzeichnungen sind die Konsumenten oft überfordert und die
Kriterien, welche hinter der Vergabe solcher Zeichen stehen, sind meistens
nicht bekannt oder nachvollziehbar.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
- Wie viele verschiedene
„Gütezeichen“ existieren derzeit am österreichischen
Lebensmittelmarkt?
- Wie ist die Vergabe dieser
„Gütezeichen“ geregelt? (aufgegliedert auf jedes einzelne
„Gütezeichen“)
- Welche Kriterien sind für die Vergabe der
jeweiligen „Gütezeichen“ vorgeschrieben? (aufgegliedert
auf jedes einzelne „Gütezeichen“)
- Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Kriterien?
(aufgegliedert auf jedes einzelne „Gütezeichen“)
- In welchen Abständen werden diese Kriterien
jeweils kontrolliert? (aufgegliedert auf jedes einzelne
„Gütezeichen“)
- Welche „Gütezeichen“ unterliegen
einer österreichischen behördlichen Vergabe?
- Welche „Gütezeichen“ unterliegen
einer österreichischen behördlichen Kontrolle?
- Sind Sie der Meinung, dass eine derartige Vielfalt
an „Gütezeichen“ den Konsumenten verwirren und
überfordern kann?
- Was gedenken Sie als Bundesminister für Konsumentenschutz
zu tun, um den Konsumenten vor Täuschungen durch einen derartigen
Gütesiegeldschungel zu schützen?